Essen. Im Frühjahr 2015 legten Erzieherinnen vier Wochen lang die Arbeit nieder. Eltern in Essen bekommen Geld zurück. Beim nächsten Streik wäre es anders.

  • Beim nächsten Streik wird es wohl keine Rückzahlung von Kitagebühren geben
  • Stadt zahlt bald Familien von 1340 Schul- und 430 Kita-Kindern Geld zurück
  • Aus dem Ausnahmefall darf keine Regel werden wegen des „NRW-Stärkungspaktes“

Essener Eltern können nicht damit rechnen, dass sie bei einem erneuten Kita-Streik die Monatsbeiträge zurückgezahlt bekommen. Die beschlossene Erstattung der Gebühren, die beim mehrwöchigen Kita-Streik im Mai 2015 gezahlt wurden, muss eine Ausnahme bleiben.

Das geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor, mit der sich Jugendhilfeausschuss bald beschäftigt.

Im Frühjahr 2015 war in städtischen Kindertagesstätten, den Ganztagsbetreuungen der Grundschulen sowie in Behindertenwerkstätten vier Wochen lang die Arbeit niedergelegt worden. Erzieher und Sozialarbeiter hatten für mehr Geld gestreikt. Sechs Monate später stand für die Stadt fest, dass sie die Eltern-Beiträge für diese Zeit zurückzahlen kann. Das hatte die Bezirksregierung genehmigt – als Ausnahme.

Rückzahlung bleibt freiwillige Leistung

Derzeit und in den nächsten Wochen zahle die Stadt die Beiträge zurück, berichtet Peter Herzogenrath, Sprecher des Jugendamts. Die Familien von insgesamt 430 Kindern erhalten durchschnittlich 120 Euro Kita-Gebühren pro Kind. Zusätzlich können die Familien von 1340 Grundschulkindern auf die Rückerstattung von durchschnittlich 34 Euro Betreuungsgebühr rechnen. Bereits im Sommer hatte der Rat beschlossen, dass überprüft werden soll, ob solche Rückzahlungen bei möglichen weiteren Streiks die Regel sein können und nicht die Ausnahme.

Dem hat die Bezirksregierung jetzt einen Riegel vorgeschoben: Entsprechende Neuregelungen seien unzulässig, heißt es in der aktuellen Vorlage für den Jugendhilfeausschuss.

„Essen erhält seit 2012 Geld aus dem so genannten Stärkungspakt des Landes“, erklärt Stadtkämmerer Lars Martin Klieve. „Das bindet uns an bestimmte Vorgaben. Die Rückzahlung von Kita-Gebühren während Streik-Zeiten bleibt eine freiwillige Leistung, für die es strenge Auflagen gibt.“ Die einmalige Rückzahlung für den Kita-Streik im Jahr 2015 sei deshalb möglich gewesen, „weil unser Haushalt damals recht gut aussah.“

Neue Kita-Streiks sind bislang nicht in Sicht

Der Stärkungspakt brachte und bringt Essen jährlich 90 Millionen Euro. Im Jahr 2018 sind es noch 60 Millionen, im Jahr 2019 noch 30 Millionen Euro. Dann, so die Vorgabe, muss der Stadthaushalt ausgeglichen sein. Ob das angesichts der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung überhaupt denkbar ist, steht derzeit in den Sternen.

Klieve appelliert an Eltern, möglichst „unaufgeregt“ die Fakten zur Kenntnis zu nehmen: „Eltern-Beiträge decken nur zwölf Prozent der Kosten der Kinderbetreuung. Den Rest trägt ohnehin die Kommune.“

Neue Kita-Streiks sind derzeit übrigens nicht in Sicht.