Essen. . Schutzgeld in Höhe von 150.000 Euro verlangte laut Anklage eine libanesische Familie vom Betreiber eines Wettbüros. Jetzt begann der Strafprozess.

  • Staatsanwaltschaft wirft Libanesen Schutzgelderpressungen im Wettbüromilieu vor
  • Familie soll 150.000 Euro verlangt und mit einer Waffe gedroht haben
  • Opfer stand bei Scotland Yard auf der Liste der 19 „meistgesuchten Personen”

Schutzgelderpressungen im Wettbüromilieu wirft die Staatsanwaltschaft Mitgliedern eines seit vielen Jahren in Essen ansässigen libanesischen Familienclans vor. Angeklagt vor dem Amtsgericht sind die Brüder Bilal (34) und Ali H. (32) sowie ihr Onkel Mohamed H. (43), für die Justiz keine Unbekannten.

Ihr Opfer ist ein 49-jähriger Essener mit türkischen Wurzeln. Seinen Beruf gibt er knapp mit „Immobilien, Wettbüros” an. Als Franchisenehmer einer Wettbürokette hatte er sich in Essen niedergelassen. Mit drei Filialen fing er an: Rüttenscheid, City und Kray. Am 8. Dezember 2013, so die Anklage, hätte er Besuch von Mohamed H. bekommen, der ihn auf die „Geschäftsbedingungen“ in Essen aufmerksam gemacht hätte: 150.000 Euro für die Familie H., außerdem die Gründung zweier Wettbüros für die Familie. Sonst müsse er ums Leben fürchten.

Familie schweigt vor Gericht

Abends hätte Bilal H. angerufen und die Drohung wiederholt. Er, Bilal, hätte acht Jahre im Knast gesessen und es mache ihm nichts aus, für den Wettbürobesitzer weitere Jahre abzusitzen. Und am 14. Juli, hätte in der Nähe des Krayer Marktes Ali H. eine Schusswaffe aufs Auto des 49-Jährigen gerichtet.

Familie H. schweigt erst einmal vor Gericht. Der Zeuge redet: „Sie sagten, in Altendorf sei ein Wettbüro zerstört worden. 10.000 Euro im Monat habe der Besitzer zahlen müssen.” Er solle wissen, unter welchen Voraussetzungen er in Essen arbeiten könne. Der 49-Jährige: „Sie sagten, ohne sie darf man in Essen keine Geschäfte machen. Sonst muss ich um mein Leben fürchten.”

Prozess wird Freitag fortgesetzt

Er zeigte sie bei der Polizei an. Aber die Familie hätte ihn weiter unter Druck gesetzt. Er macht eigentlich einen guten Eindruck. Doch strafrechtlich ist auch er kein unbescholtener Mensch. Rechtsanwalt Marc Grünebaum, Verteidiger von Mohamed H., hat in der Vergangenheit des Zeugen geforscht. Wie es der Zufall so will, stand der Wettbürobetreiber im Jahre 2003 bei Scotland Yard auf der Liste der 19 „meistgesuchten Personen”. Gesucht und später verurteilt wurde er, weil er einen 45 Jahre alten Türken in einer Londoner Seitenstraße ausgesetzt haben soll: nackt, blutend, halb tot.

Der Zeuge will dazu nichts sagen. Richterin Gauri Sastry muss ihn förmlich anweisen, auch Fragen zu seinen Vorstrafen zu beantworten. Danach bestätigt er. 18 Monate hätte er gesessen, ohne Bewährung. In Deutschland hat der Zeuge wohl auch einmal gesessen. Das sei aber ein Missverständnis gewesen, er sei frei gesprochen worden. Im Knast hätte er Ali H. kennengelernt. So sei der Kontakt zustande gekommen.

Später beschwert er sich bei der Richterin, dass Ali H. ihn in einer Pause bedroht hätte: er käme aus der Sache nicht gesund heraus. Ali H. widerspricht: „Ich habe zu meiner Anwältin nur gesagt, hoffentlich kommt die Wahrheit heraus. Da ging er gerade an uns vorbei.” Und überhaupt: „Ich sehe ihn jeden Tag. Warum soll ich ihn ausgerechnet im Gericht bedrohen?” Am Freitag wird der Prozess fortgesetzt.