Essen. . Falsche Feuerwehrleute sollen unterwegs sein, um die Geräte zu überprüfen. Der Polizei liegen keine Anzeigen vor, dennoch rät sie zur Vorsicht.

  • Die Warnung verbreitet sich über die sozialen Netzwerke wie ein virtueller Flächenbrand
  • Auch wenn vor Ort kein Fall bekannt ist, rät die Polizei zur Wachsamkeit
  • Feuerwehr stellt klar: „Wir gehen grundsätzlich nicht von Haus zu Haus“

Die Warnung verbreitet sich über die sozialen Netzwerke wie ein virtueller Flächenbrand: Betrüger geben sich an der Haustür als Mitarbeiter der Feuerwehr aus, um vorgeblich Rauchmelder in der Wohnung überprüfen zu wollen. Doch nicht die Sicherheit der Bewohner liegt ihnen am Herzen, sie haben es allein auf Geld und Besitz ihrer Opfer abgesehen.

Noch brennt in Essen zwar nichts an. Aber die Polizei glüht schon mal vor. Vorbeugend: Auch wenn vor Ort kein Fall dieser neuen angeblichen Masche behördlich bekannt geworden ist, rät Polizeisprecher Marco Ueberbach vorsorglich zur Wachsamkeit. Vielleicht handele es sich tatsächlich um eine neue Form des Trickbetrugs und nicht um eine „astreine Falschmeldung“, wie etwa die Polizei in Baden-Württemberg die Bürger beruhigen will.

Mülheimer Feuerwehr warnt: „Achtung Trickbetrüger unterwegs“

Sollte an den Hinweisen etwas dran sein, dann sei es wohl nur eine Frage der Zeit, bis bei der Essener Polizei die ersten Anzeigen auf den Schreibtischen landen. „In anderen Behörden“, so Ueberbach, „scheint diese Masche ein aktuelles Thema zu sein“. So hat die Mülheimer Feuerwehr am Dienstag explizit vor den falschen Kontrolleuren gewarnt: „Achtung, Trickbetrüger unterwegs.“ Ob dahinter handfeste Hinweise stecken, blieb erst einmal offen. Bei den Essener Kollegen jedenfalls sind bislang keine derartigen Betrugsfälle bekannt geworden, sagt Mike Filzen. Der Sprecher der Essener Berufsfeuerwehr stellt aber unmissverständlich klar: „Wir gehen grundsätzlich nicht von Haus zu Haus, um die Funktion von Rauchmeldern zu überprüfen.“ Für den Einbau der Geräte in Wohnungen oder Häusern seien allein die Vermieter oder Eigentümer zuständig. Die Wartung der Technik obliege dem jeweiligen Bewohner, etwa durch den regelmäßigen Batteriewechsel.

Für Neu- und Umbauten gelte die Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. April 2013. Häuser und Wohnungen im Bestand müssen bis spätestens 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden. Die Landesbauordnung schreibt mindestens einen der schrillen Pieper für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure vor, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Zumindest das ist amtlich.