Essen. Nach den Festtagen landen beim Zollamt Essen viele Präsente, die in Deutschland nicht zu bekommen sind. Einige davon bekommt man dann auch nicht.
Ein Albtraum mit Augen. Anders kann man die schwarzen Slipper, die aus einem ganzen Krokodilskopf inklusive Augen gefertigt sind, nicht nennen. Zusammen mit anderen Obskuritäten lauern diese in der gläsernen Vitrine im Eingangsbereich des Zollamtes Essen, Hafenstraße 280. Ein Sammelsurium schlechten Geschmacks, der verboten gehört – und verboten ist. Denn die dort ausgestellten Objekte wurden beschlagnahmt. Aber auch harmlose Dinge stranden hier.
Dinge wie Schallplatten. Schallplatten, die nur in den USA erhältlich sind. Und die eine knapp 45-minütige Busfahrt, etwa 40-Minuten Wartezeit, diverse Bürokratiehürden und genau 5,74€ Mehrkosten wert sind. Denn wer legal etwas aus Drittländern – aus Nicht-EU-Ländern und der Schweiz – bestellt, dessen Pakete landen häufig beim Zoll.
Jedes dritte Paket wird überprüft
„Jedes Paket aus Drittländern kommt zum Internationalen Postzentrum (IPZ) in Frankfurt und wird überprüft“, erklärt Norbert Schiwon, Sprecher des Hauptzollamtes Duisburg, dem die Essener Abteilung untersteht. Allein in 2014 hat das Hauptzollamt Duisburg mit seinen vier Zollämtern Emmerich, Straelen-Autobahn, Duisburg-Ruhrort und Essen insgesamt 1,12 Milliarden Euro an Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Verbotene Geschenke beim Zoll
Betroffene Essenerinnen erhalten im Falle des Falles einen postalischen Bescheid und müssen dann inklusive Rechnung beim Zollamt Essen vorstellig werden, eine Nummer ziehen. Und warten – besonders zu Jahresanfang. „In den letzten zwei Jahren waren der Januar und der Februar die beiden einfuhrstärksten Monate“, so Schiwon. Er vermutet, dass das an den langen Lieferzeiten liegt, die viele Online-Einkäufer nicht beachten würden.
Von „Sumsang“ bis „Panaasonic“
Mit Bescheid, Wartenummer, Rechnung und einem Quäntchen Geduld wird die Essenerin dann bei der jeweiligen Ausgabe vorstellig. Und erhält das ersehnte Paket – nicht. Sondern eine Rechnung. Denn für den größten Teil der aus dem Ausland einzuführenden Waren wird ein Steuersatz von 19 Prozent erhoben, wenn diese den Warenwert von 22 Euro überschreiten. Im Falle der heiß ersehnten Schallplatte von Nobunny sind das 5,74 Euro. Die bezahlt man dann am Schalter, erhält eine Quittung und findet sich dann wieder beim Sachbearbeiter ein. Dann ist Bescherung. Oder auch nicht.
Denn in den Tiefen des Zollamtes schlummern so manche "Schätzchen", neben Schnaps mit Schlange auch Plagiate, deren Logos wie „Sumsang“ und „Panaasonic“ zu sehr bestimmten Firmen ähneln. Eine junge Dame wollte gleich 5000 Pakete künstlicher Fingernägel mit den Logos bekannter Designer einführen – für den Privatbedarf. „Das war mehr als unglaubwürdig“, betont Tobias Bauchrowitz, seit 2001 Mitarbeiter des Zolls in Essen. Solche Dinge werden dann einbehalten und vernichtet. Da helfen auch keine Krokodilstränen.