Essen. Nach den Festtagen landen beim Zollamt Essen viele Präsente, die in Deutschland nicht zu bekommen sind. Einige davon bekommt man dann auch nicht.

Ein Albtraum mit Augen. Anders kann man die schwarzen Slipper, die aus einem ganzen Krokodilskopf inklusive Augen gefertigt sind, nicht nennen. Zusammen mit anderen Obskuritäten lauern diese in der gläsernen Vitrine im Eingangsbereich des Zollamtes Essen, Hafenstraße 280. Ein Sammelsurium schlechten Geschmacks, der verboten gehört – und verboten ist. Denn die dort ausgestellten Objekte wurden beschlagnahmt. Aber auch harmlose Dinge stranden hier.

Dinge wie Schallplatten. Schallplatten, die nur in den USA erhältlich sind. Und die eine knapp 45-minütige Busfahrt, etwa 40-Minuten Wartezeit, diverse Bürokratiehürden und genau 5,74€ Mehrkosten wert sind. Denn wer legal etwas aus Drittländern – aus Nicht-EU-Ländern und der Schweiz – bestellt, dessen Pakete landen häufig beim Zoll.

Jedes dritte Paket wird überprüft

„Jedes Paket aus Drittländern kommt zum Internationalen Postzentrum (IPZ) in Frankfurt und wird überprüft“, erklärt Norbert Schiwon, Sprecher des Hauptzollamtes Duisburg, dem die Essener Abteilung untersteht. Allein in 2014 hat das Hauptzollamt Duisburg mit seinen vier Zollämtern Emmerich, Straelen-Autobahn, Duisburg-Ruhrort und Essen insgesamt 1,12 Milliarden Euro an Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Verbotene Geschenke beim Zoll

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Einige sichergestellte verbotene Waren präsentiert Zoll-Sprecher Norbert Schiwon in dieser Glasvitrine.
Einige sichergestellte verbotene Waren präsentiert Zoll-Sprecher Norbert Schiwon in dieser Glasvitrine. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Beschlagnahmt: Diese Schuhe aus Krokodilleder mit Augen.
Beschlagnahmt: Diese Schuhe aus Krokodilleder mit Augen. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Illegal und sichergestellt: Eine Skulptur aus Elfenbeim.
Illegal und sichergestellt: Eine Skulptur aus Elfenbeim. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Auch dieses Seepferdchen kassierte der Zoll wegen Verstoßes gegen das Artenschutzabkommen ein.
Auch dieses Seepferdchen kassierte der Zoll wegen Verstoßes gegen das Artenschutzabkommen ein. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Eine Frau wollte gleich 5000 Pakete künstlicher Fingernägel mit den Logos bekannter Designer einführen – für den Privatbedarf. Das glaubten die Mitarbeiter des Zolls nicht und stellten die Waren sicher.
Eine Frau wollte gleich 5000 Pakete künstlicher Fingernägel mit den Logos bekannter Designer einführen – für den Privatbedarf. Das glaubten die Mitarbeiter des Zolls nicht und stellten die Waren sicher. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellte Softairwaffe.
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellte Softairwaffe. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Ebenfalls verboten: Ein Laserpointer mit unzulässig hoher Leistung.
Ebenfalls verboten: Ein Laserpointer mit unzulässig hoher Leistung. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellter MP3-Player.
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellter MP3-Player. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellte Schuhe.
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellte Schuhe. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Uhr.
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Uhr. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Handyhülle.
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Handyhülle. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Uhr.
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Uhr. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellte Schuhe.
Ein wegen Markenrechtsverletzung sichergestellte Schuhe. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Uhr.
Eine wegen Marktenrechtsverletzung sichergestellte Uhr. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Vom Zoll beschlagnahmte Waren.
Vom Zoll beschlagnahmte Waren. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Vom Zoll beschlagnahmte Waren.
Vom Zoll beschlagnahmte Waren. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Vom Zoll beschlagnahmte Waren.
Vom Zoll beschlagnahmte Waren. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Vom Zoll beschlagnahmte Waren.
Vom Zoll beschlagnahmte Waren. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Zu Besuch beim Zollbamt in Essen.
Zu Besuch beim Zollbamt in Essen. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Zu Besuch beim Zollbamt in Essen.
Zu Besuch beim Zollbamt in Essen. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Zu Besuch beim Zollbamt in Essen.
Zu Besuch beim Zollbamt in Essen. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Das Zollamt Essen an der  Hafenstraße.
Das Zollamt Essen an der Hafenstraße. © Stefan Arend / Funke Foto Services | WAZ
Zollamt Hauptzollamt Essen, Hafenstr. 280 ,  Susanne Klos löst eine Schallplatte aus den USA aus ,
Zollamt Hauptzollamt Essen, Hafenstr. 280 , Susanne Klos löst eine Schallplatte aus den USA aus , "verbotene" Ware , Markenrechtsverletzung , Foto: Stefan Arend / Funke Foto Services © WAZ | WAZ
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Betroffene Essenerinnen erhalten im Falle des Falles einen postalischen Bescheid und müssen dann inklusive Rechnung beim Zollamt Essen vorstellig werden, eine Nummer ziehen. Und warten – besonders zu Jahresanfang. „In den letzten zwei Jahren waren der Januar und der Februar die beiden einfuhrstärksten Monate“, so Schiwon. Er vermutet, dass das an den langen Lieferzeiten liegt, die viele Online-Einkäufer nicht beachten würden.

Von „Sumsang“ bis „Panaasonic“

Mit Bescheid, Wartenummer, Rechnung und einem Quäntchen Geduld wird die Essenerin dann bei der jeweiligen Ausgabe vorstellig. Und erhält das ersehnte Paket – nicht. Sondern eine Rechnung. Denn für den größten Teil der aus dem Ausland einzuführenden Waren wird ein Steuersatz von 19 Prozent erhoben, wenn diese den Warenwert von 22 Euro überschreiten. Im Falle der heiß ersehnten Schallplatte von Nobunny sind das 5,74 Euro. Die bezahlt man dann am Schalter, erhält eine Quittung und findet sich dann wieder beim Sachbearbeiter ein. Dann ist Bescherung. Oder auch nicht.

Denn in den Tiefen des Zollamtes schlummern so manche "Schätzchen", neben Schnaps mit Schlange auch Plagiate, deren Logos wie „Sumsang“ und „Panaasonic“ zu sehr bestimmten Firmen ähneln. Eine junge Dame wollte gleich 5000 Pakete künstlicher Fingernägel mit den Logos bekannter Designer einführen – für den Privatbedarf. „Das war mehr als unglaubwürdig“, betont Tobias Bauchrowitz, seit 2001 Mitarbeiter des Zolls in Essen. Solche Dinge werden dann einbehalten und vernichtet. Da helfen auch keine Krokodilstränen.