Essen. Im Fall der angeblichen Vergewaltigung einer 14-Jährigen durch einen Asylbewerber in Essen-Frintrop hat sich „kein hinreichender Tatverdacht ergeben“, so die Staatsanwaltschaft. Der 18-Jährige war im Sommer in Frintrop festgenommen worden.
Die angebliche Vergewaltigung einer 14-Jährigen durch einen Asylbewerber in Essen-Frintrop hatte für Verunsicherung, Verschwörungstheorien und Vorverurteilungen von Flüchtlingen im Stadtteil gesorgt. Nach der Festnahme eines 18 Jahre alten Bewohners der Behelfsunterkunft in der ehemaligen Walter-Pleitgen-Schule sahen die Scharfmacher ihre Stunde gekommen, ohne den Ausgang der Ermittlungen abwarten zu wollen. Doch sie hätten gut daran getan. Denn die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den jungen Mann vier Monate nach dem angezeigten sexuellen Übergriff auf einem Spielplatz an der Seestraße jetzt eingestellt.
Ein psychologisches Gutachten war entscheidend
Dies berichtete Oberstaatsanwältin Anette Milk am Montag auf Nachfrage: „Es hat sich kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergeben.“ Im Kern sei für diese Einschätzung ein psychologisches Gutachten entscheidend gewesen, das bereits kurz nach seinem Bekanntwerden erste Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens durchaus angebracht erscheinen ließ.
Daraufhin war der 18-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen und von der Stadt in ein anderes Flüchtlingsheim verlegt worden. Dass der junge Mann nach wenigen Tagen wieder auf freiem Fuß war, sprach schon damals für einen zunehmend vagen Tatverdacht – zumal für die Staatsanwaltschaft eine Fluchtgefahr der eigentliche Grund war, den Verdächtigen vorübergehend hinter Gitter schicken zu lassen.
Keine Ermittlungen nach Hetz-Kommentaren im Internet
Wie Milk berichtete, habe man den Vorfall allerdings „nicht restlos aufklären können“. Nach dem Spurenbild sei es zwar zu einem Kontakt zwischen dem jungen Mann und der Minderjährigen gekommen. Jedoch kannten die beiden sich wohl, und es hätten sich keine unmittelbaren Zeugen des Aufeinandertreffens gefunden. Die Schilderungen des ehemals Beschuldigten und seines angeblichen Opfers brachten die Ermittler offenbar nicht weiter: „Es gibt keine übereinstimmenden Angaben.“ Deshalb habe die Einstellung des Verfahrens am Ende der juristischen Maxime gehorcht: „im Zweifel für den Beschuldigten“.
Während im Sommer dieses Jahres offene Aufrufe zur Lynchjustiz an Asylbewerbern in sozialen Netzwerken die Runde machten, mahnten Stadt, Polizei, Staatsanwaltschaft und vor allem die Eltern der 14-Jährigen aus Sorge um den Frieden in Frintrop zur Mäßigung. Das schien seine Wirkung nicht verfehlt zu haben. Seitdem sei die „Situation im Stadtteil unauffällig“, sagte Polizeisprecher Peter Elke. Ermittlungen nach den Hetz-Kommentaren im Internet habe es aber keine gegeben.