Essen. . In der Nähe eines Gymnasiums stellte sich der Exhibitionist auf. Eine schlechte Wahl: Denn aufmerksame Teenager brachten ihn vor Gericht. Das Urteil: eine Bewährungsstrafe.
Damit hatte der Exhibitionist nicht gerechnet, der sich im Sommer auf einem Parkplatz in der Nähe des Bredeneyer Grashof-Gymnasiums aufgestellt hatte. Denn die jungen Schülerinnen, denen er dort auflauerte, ließen sich nicht verschrecken und informierten die Polizei. Am Freitag verurteilte Amtsrichter Dennis Kittner den 62-Jährigen zu neun Monaten Haft mit Bewährung.
Für die Strafjustiz ist der Bochumer, der früher in Essen wohnte, ein alter Bekannter. 2008 hatte die Jugendschutzkammer ihn zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Die Taten lagen zum Teil schon 20 Jahre zurück. Seine Opfer waren Kinder aus seiner ersten Ehe und die seiner neuen Lebensgefährtin. Erst als erwachsene Frauen hatten sie die Kraft gefunden, ihn anzuzeigen.
Bis 2012 saß er die Haftstrafe ab, danach stand er unter Führungsaufsicht. Vorbildlich habe er sich verhalten, sagt sein Bewährungshelfer am Freitag. Er habe alle Termine eingehalten und sein Leben als Alleinstehender gut organisiert. Auch wenn er in der Haft eine Gruppentherapie ablehnte, habe er anschließend erfolgreich eine Therapie absolviert. Deshalb, so der Bewährungshelfer, sei er auch so überrascht gewesen, als er jetzt von der neuen Anklage des Mannes hörte.
Rückfall ab Sommer 2015
Offenbar mit Ende der Führungsaufsicht wurde der Angeklagte rückfällig. Drei Fälle hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt, die weiblichen Opfer waren zwölf beziehungsweise fünfzehn Jahre alt. Immer stand er mit seinem Auto auf dem Parkplatz, an dem der Schulweg vorbeiführte, und onanierte. Mal morgens um 7.45 Uhr, mal nachmittags um 15 Uhr.
Es muss wohl noch mehr Fälle gegeben haben. Denn an der Schule, so erzählt es ein Vater, seien schon Informationsveranstaltungen gelaufen, um vor einem Exhibitionisten zu warnen.
Gute Infos für die Polizei
Das war der richtige Weg. So informierten die Mädchen schnell ihre Eltern, die die Polizei einschalteten. Ein Foto von dem Mann gab es auch. Der Freund eines Mädchens hatte es geschossen, als der Mann – vollständig bekleidet – auf dem Parkplatz stand. „Ist er das?“, schrieb er der 15-Jährigen. „Ja, das ist er“, bestätigte sie. Dass es ein Foto vom Nummernschild des Autos gab, ist dem Vater der Zwölfjährigen zu verdanken. So lieferten sie der Polizei die nötigen Infos.
Er kam in U-Haft, die er am Freitag wieder verließ. Zwar hatte Amtsanwältin Katharina Mehs neun Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Richter Kittner folgte allerdings dem Wunsch von Verteidiger Volker Schröder, den Haftbefehl aufzuheben. Die Auflagen zeigen, was der Richter sich davon verspricht. Vier Jahre lang darf der Angeklagte sich keine neue Straftat leisten, sonst muss er die neun Monate Haft doch verbüßen. Und er muss an einer neuen Therapie teilnehmen, ein Bewährungshelfer wird ihn kontrollieren. Ein Konzept, das Wiederholungsfälle verhindern soll.
Hilfe braucht der 62-Jährige, denn mit seinen Sexualtaten hat er sich offenbar noch nicht auseinandergesetzt. „Ich weiß nicht, was da mit mir passiert ist“, sagte er in seinem letzten Wort. So ähnlich hatte es auch vor der Verurteilung im Jahre 2008 geklungen.