Gelsenkirchen. Zweimal ist er deshalb schon verurteilt worden, jetzt steht er wieder wegen Exhibitionismus vor Gericht. Aber er sagt, er sei unschuldig.

Dass Exhibitionismus strafbar ist, weiß der 47-Jährige aus der Neustadt in der Nähe des Hauptbahnhofes. Schließlich ist er dafür schon zweimal verurteilt worden. Aber das, was ihm jetzt vor dem Landgericht vorgeworfen wird, sei kein Exhibitionismus, betont er, weil er „ja niemanden auf sich aufmerksam machen wollte”.

Am 22. Mai 2014 soll er laut Anklage viermal nackt an seinem Schlafzimmerfenster gestanden und onaniert haben. Das räumt er ein, denn „das machen ja alle”. Es sei aber nicht so, dass er dadurch das Interesse der Mutter mit ihren Töchtern im Nachbarhaus habe erregen wollen. Und dass er die Gardine zur Seite geschoben habe, wie die Anklage ihm vorwirft, sei auch nicht wahr.

Nachbarin fühlte sich beobachtet

Dass er gut zu sehen war, bestätigt seine Nachbarin, als sie den Vorfall schildert. Sie habe sich von ihm beobachtet gefühlt, beginnt sie und stockt dann: „Ich schäme mich und will gar nichts dazu sagen.” Dann sagt sie doch, was er aus ihrer Sicht getan haben soll. Er hätte sich seiner Kleidung entledigt und danach vor ihren Augen onaniert. Ihre Töchter, 11 und 22 Jahre alt, schilderten früher ähnliche Vorfälle mit dem Angeklagten. Klar wird, dass sich das Geschehen doch an mehreren Tagen abgespielt haben muss und nicht viermal an einem Tag, wie die Anklage der Staatsanwaltschaft annimmt.

Der Familienvater auf der Anklagebank, der in der Vergangenheit schon wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern einsaß, lässt sich von den Aussagen der Nachbarinnen nicht beirren. Schon früher hatte er darauf bestanden, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein. Denn er sei eben nackt, wenn er aufstehe, und in seiner Wohnung könne er auch machen, was er wolle. Wer ihn dabei beobachte, der sei ein Spanner.

Ehefrau kennt die Vorwürfe

Seine Frau wisse Bescheid über die Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden. Als für ihn völlig überraschend die Vorladung zur Polizei kam, habe seine Frau ganz gelassen reagiert: „Sie meinte, ich solle mich auf die andere Bettseite legen, dann passiere so etwas nicht.” Dann sei er nämlich beim Aufstehen nicht sofort nackt zu sehen.

Auch wenn er sich nichts vorzuwerfen habe, so der Angeklagte, erwarte er vor dem Landgericht eine Haftstrafe. Das sei aber falsch, weil er unschuldig sei. Und: Als Schuldiger hätte er direkt ein volles Geständnis abgelegt. „Wenn ich Scheiße baue, stehe ich dazu”, bekräftigte der Angeklagte.