Düsseldorf. . Der Intensivtäter, der in Essen einen Passanten erschlagen hat, sollte zur Tatzeit in Arrest sein - eine konkrete Gefahr sei nicht absehbar gewesen.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sieht keine Versäumnisse der Behörden im Umgang mit dem 16-jährigen Intensivtäter, der Anfang Oktober in Essen einen Passanten ausgeraubt und totgeschlagen hat. Die Generalstaatsanwältin in Hamm habe „keine durchgreifenden Bedenken“ geäußert, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht an den Rechtsausschuss des Landtags. Für eine von dem Verurteilten ausgehende konkrete Gefahr für Dritte sei „nichts ersichtlich gewesen“.

Zum Zeitpunkt des Raubmords am 7. Oktober hätte der Täter einen Beugearrest absitzen müssen. Seit 29. August gab es einen rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Essen, weil der 16-Jährige gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Am 15. September wurde der Verurteilte für den 28. September in die Jugendarrestanstalt Bottrop geladen. Die Ladungsfrist habe „dem üblichen Geschäftsgang“ entsprochen. Da der Intensivtäter nicht zum Arrestantritt erschien, unterschrieb der Richter am 1. Oktober ein "Vorführersuchen", das die Essener Polizei jedoch erst am 8. Oktober erhielt – einen Tag nach dem Raubmord.

Wurde der Fall zu nachlässig behandelt?

Die Opposition im Landtag geht nun der Frage nach, ob die Justiz den Fall zu routiniert behandelt hat. Der 16-Jährige wurde schließlich bereits seit Oktober 2014 bei der Staatsanwaltschaft Essen als Intensivtäter geführt. Er war der speziellen Ermittlungsgruppe „Jugend“ der Essener Polizei bekannt, die sich gewöhnlich nur um schwere Fälle kümmert. Nach Informationen unserer Zeitung soll auch der Vater des 16-Jährigen wegen eines Gewaltverbrechens in einem Gefängnis in der Türkei sitzen. Die Essener Polizei wollte das nicht bestätigen. „Das ist nicht Gegenstand der Ermittlungen", sagte ein Sprecher. (tobi/sag)