Essen. Am Sonntag sind 457.035 Essener aufgerufen, Reinhard Paß (SPD) oder Thomas Kufen (CDU) zu wählen. Was bei der Stichwahl zählt.

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Weil im ersten Wahlgang am 13. September kein Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters auf Anhieb mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat, kommt es nun am Sonntag, 27. September, zur Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten: Thomas Kufen (CDU) und OB Reinhard Paß (SPD). Auch wenn Herausforderer Thomas Kufen beim ersten Wahlgang 9,1 Prozentpunkte vor Amtsinhaber Reinhard Paß lag, beginnt für beide das Rennen in der Stichwahl bei Null.

Was ändert sich?

Nicht viel. Grundsätzlich gelten bei der Stichwahl die gleichen Regeln wie bei der Wahl am 13. September.

Das heißt: Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, jeder Wahlberechtigte muss seine Stimme im selben Wahllokal abgeben. Der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, ist für fünf Jahre zum Oberbürgermeister gewählt.

Wer darf wählen?

Briefwahlunterlagen doppelt gedruckt

Bei der Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist es zu einer Panne gekommen. So wunderte sich eine Familie aus Heisingen, dass ihr Unterlagen zwei Mal zugestellt wurden. Auch die Eltern, die im selben Haus wohnen, erhielten eine zweite Ausführung.

Laut Rüdiger Lohse vom Wahlamt hatte der Drucker ausgesetzt. Beim Hochfahren des Gerätes sei übersehen worden, dass Unterlagen für die besagte Adresse in Heisingen ein zweites Mal gedruckt worden seien. Passiert sei dies nur in diesem Fall. Die Unterlagen seien für ungültig erklärt worden. Die Familie bekommt nun noch einmal Post.

Der Stichwahl liegt dasselbe Wählerverzeichnis zugrunde wie schon beim ersten Wahlgang.

Wahlberechtigt sind also 457.035 Essener ab 16 Jahren. Die Wahlbenachrichtigungskarte, die für die Wahl am 13. September, verschickt wurde, gilt auch für die Stichwahl. Es genügt aber auch, wenn Wahlberechtigte ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.

Ist Briefwahl möglich?

Ja. Rund 42.000 Wahlberechtigte haben bislang Briefwahl beantragt. Darunter 36.000, die bereits für den ersten Wahlgang 13. September eine Briefwahl beantragt hatten; Unterlagen für die Stichwahl forderten sie gleich mit an.

Auch alle anderen können Briefwahlunterlagen noch anfordern und zwar formlos per Brief (an Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen) per Fax unter 0201/88 12012 oder per E-Mail an wahl@essen.de. Ein Online-Formular findet sich zudem unter www.essen.de/wahlen.

Zu lange warten mit ihrem Antrag sollten Wahlberechtigte allerdings nicht. „Geht der Antrag bis Mittwoch ein, klappt’s ganz bestimmt. Am Donnerstag kann es knapp werden“, so Wahlleiter Rüdiger Lohse. Wer bereits eine Briefwahl beantragt, seine Unterlagen aber noch nicht erhalten hat, sollte sich schnellstens mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Telefon: 0201/88 12345.

Briefwahl, bis wann?

Der rote Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 27.09.2015 um 16 Uhr im Briefkasten des Wahlamtes am Kopstadtplatz oder im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Wer seinen Brief mit der Post (gelber Briefkasten der Post AG) schicken will, muss diesen spätestens am Freitag, 25. September einwerfen, damit der Brief noch am Samstag beim Wahlamt eingehen kann, dabei unbedingt auf die Leerungszeit achten!

Wählen, ab sofort möglich?

Ja, im Wahlamt während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 bis 16 Uhr gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte bzw. des Personalausweises oder des Reisepasses.

Noch Fragen?

Mehr Informationen zur Stichwahl gibt es unter der Telefonnummer 0201/88 12345 oder im Internet unter www.essen.de/wahlen.