Essen. Ferienjobs sind bei Schülern und Studenten beliebt. Der Essener Unternehmerverband weist jedoch auf die rechtliche Schranken der Beschäftigung hin.

Die Sommerferien haben begonnen und auch an den Universitäten genießen die Studenten momentan ihre vorlesungsfreie Zeit. Unternehmen werden derzeit verstärkt von Schülern und Studenten kontaktiert, die sich in den Sommermonaten etwas Geld dazuverdienen möchten. „Ferienjobs sind auch eine gute Möglichkeit, schon einmal in den Beruf hineinzuschnuppern“, betont Ulrich Kanders, Geschäftsführer des Essener Unternehmerverbandes. Einerseits können die Schüler so einen ersten Eindruck hinterlassen – für den Fall, dass sie sich später auf eine Praktikums- oder eine Ausbildungsstelle in dem Unternehmen bewerben möchten. Auf der anderen Seite können sie sich für den Urlaub ein kleines Taschengeld hinzu verdienen.

„Gerade bei kleineren Unternehmen sind Ferienjobber gerne gesehen, da sie die Mitarbeiter unterstützen“, erklärt Kanders. Die klassischen Ausbildungsbetriebe dagegen nutzen die Ferienjobs auch dazu, sich Bewerber schon einmal anzusehen.

Keine schweren Tätigkeiten für Jugendliche

Schüler, die sich für eine Arbeit in den Ferien interessieren, gibt er folgenden Tipp: Möglichst frühzeitig anrufen oder eine Mail schicken. Denn die Stellen seien beliebt und schnell besetzt. „In der Regel meldet sich ein Personalverantwortlicher, um kurzfristig einen Termin für das Vorstellungsgespräch zu vereinbaren“, erklärt Kanders. Die Schüler sollten darauf achten, angemessene Kleidung zu tragen, sich im Vorfeld über die Firma informieren und Interesse zeigen.

Für den Ferienjob selbst, ist Folgendes aus dem Arbeitsrecht zu beachten: Kinder und Jugendliche dürfen keine schweren Tätigkeiten übernehmen. So gibt das Arbeitsrecht vor, dass Kinder unter 13 Jahren gar nicht arbeiten dürfen. Zwischen 13 und 15 Jahren dürfen Schüler leichte Tätigkeiten ausführen, wie Nachhilfe geben oder Zeitungen austragen. Allerdings ist die Arbeitszeit auf zwei Stunden pro Tag begrenzt. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hingegen bis zu acht Stunden pro Werktag arbeiten. Solange sie noch zur Schule gehen, ist der Job aber auf 40 Stunden pro Woche und vier Wochen begrenzt.

Nicht mehr als 8004 Euro pro Jahr

Nicht erlaubt seien Ferienjobs, bei denen Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit verrichtet werden muss. „Regelmäßiges Arbeiten bei Hitze, Nässe, Kälte oder Lärm sind für Schüler unter 18 Jahren ebenfalls tabu“, sagt Kanders.

Volljährige Schüler dürfen jede Arbeit erledigen, allerdings sollten sie darauf achten, nicht mehr als 8004 Euro pro Jahr zu verdienen. Da sonst das gesamte Kindergeld gestrichen wird.

Kinder und Jugendliche haben indes keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Schüler, die älter als 18 Jahre sind, müssen jedoch mindestens 8,50 Euro pro Stunde bekommen. „Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller.