Essen. . Im Bistum Essen gelten ab August liberalere Arbeitsbedingungen für die 33.000 Beschäftigten. Das gilt besonders gegenüber geschiedenen Mitarbeitern.

Die Katholische Kirche will künftig ein aufgeschlossenerer Arbeitgeber sein. Für die insgesamt 33.000 Beschäftigten im Bistum Essen gelten ab August neue Arbeitsbedingungen. Betroffen sind auch Angestellte der Caritas oder der katholischen Krankenhäusern. Im Kern der neuen Grundordnung steht eine liberalere Haltung gegenüber Mitarbeitern, die sich nach einer kirchlichen Hochzeit scheiden lassen und erneut heiraten wollen, sowie für Beschäftigte die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben.

Bislang erhielten diese Angestellten eine Kündigung. Die Bistümer an Rhein und Ruhr haben sich nun darauf geeinigt, das kirchliche Dienstrecht anzupassen. Man lebe in der Wirklichkeit und kenne die Lebenssituation der Kollegen, so Barbara Wagner, vom Kita-Zweckverband. Wagner musste in der Vergangenheit mehrfach „unangenehme Gespräche“ führen. Heißt im Klartext: Die Abteilungsleiterin musste bereits einige ihrer 300 Mitarbeiter entlassen.

Lockerung hat sich abgezeichnet

Dass solche Situationen künftig entfallen, empfindet sie als große Erleichterung. Nach Wagners Ansicht hat sich die Lockerung bereits in den vergangenen Monaten abgezeichnet. Im vergangenen Jahr musste sie beispielsweise in diesen Fragen kein Gespräch mehr führen. Auch Ulrich Lota, Pressesprecher des Ruhrbistums bestätigt, dass sich die Kirchen im Revier sehr bemüht hätten, individuelle Lösungen zu finden. Wie viele Mitarbeiter in der Vergangenheit wegen ihres privaten Lebens aus dem Dienst ausscheiden mussten, war nicht in Erfahrung zu bringen. Die neue Grundordnung gilt nicht für Angestellte, deren Tätigkeit eine besondere religiöse Nähe aufweist. Darunter fallen unter anderem Pastoral-Referenten und Mitarbeiter mit Leitungsfunktion.

Zu eben jener Berufsgruppe zählt nach Ansicht des Bistums auch der prominente Fall Bernhard Schüth. Der Essener Organist streitet seit insgesamt 17 Jahre vor Gericht um seine Anstellung. Der Familienvater musste gehen, als er ein Verhältnis mit einer anderen Frau begann. Inzwischen hat Schüth eine halbe Stelle in der evangelischen Kirche gefunden. Wegen des finanziellen Schadens und der verminderten Rente will er nun weiter klagen. Der Kirchenmusiker sieht sich selbst als Wegbereiter der neuen Grundordnung. Vor einigen Jahren sagte er in einem Zeitungsinterview: „Ich habe etwas ins Rollen gebracht, das vielen kirchlichen Angestellten nutzen wird, nur mir nicht.“

Das Bistum widerspricht dieser Darstellung: „Der Beschluss ist das Ergebnis eines jahrelangen Abwägungsprozess“, sagt Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck. Die neue Grundordnung zeige, „dass wir fähig sind, auch angesichts veränderter Lebensgewohnheiten Kirche zu sein“.