Essen. Nachdem Nelson Müller im Wallberg ausgestiegen ist, gehen die gekündigten Mitarbeiter nun auch gegen ihren früheren Arbeitgeber, die Wolff-Gruppe, vor.
Wende im Kündigungsstreit zwischen Wallberg-Mitarbeitern und Sternekoch Nelson Müller: Mehrere gekündigte Beschäftigte gehen nun juristisch auch gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber – die Wallberg Gastronomie und Catering GmbH – vor. Hinter dieser verbirgt sich die Firmengruppe des Unternehmers Klaus Wolff, die das Restaurant in der Philharmonie bis September 2014 betrieben hatte. Anschließend war Nelson Müller in den Pachtvertrag eingestiegen.
Arbeitsrechts-Anwalt Christian Nohr vertritt acht Wallberg-Mitarbeiter und ist der Meinung: Das für einen Betriebsübergang notwendige Unterrichtungsschreiben, das Wolff seinen rund 70 Mitarbeitern damals geschickt hatte, sei „grob fehlerhaft“. Seine Mandanten haben dem Betriebsübergang auf die Nelson Müller Philharmonie GmbH&Co.KG daher widersprochen. Damit ist Wolff nach Auffassung Nohrs weiterhin der Arbeitgeber und müsste die Löhne der Wallberg-Mitarbeiter weiter zahlen.
Eine Sprecherin der Wolff-Gruppe sprach am Freitag von „juristisch falschen Behauptungen“. Sie sagte: „Wir lassen uns da nicht mit hineinziehen.“ Nach Informationen der WAZ hat die Wallberg Gastronomie und Catering GmbH die Widersprüche zurückgewiesen. Nohr kündigte daraufhin nun Klage vor dem Arbeitsgericht an.
Derzeit gehen 20 ehemalige Wallberg-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigungen vor, die ihnen Nelson Müller zum 31. März ausgesprochen hatte, nachdem er aus dem Wallberg-Pachtvertrag wieder ausgestiegen war.