Essen. Die Diskussion um das Verbot rechter Demo in Essen geht weiter: Mögliche Niederlage vor Gericht wäre für Präsident Frank Richter ein falsches Zeichen.
Die Debatte um die rechte Demo am 1. Mai hält an: Die Polizei fühlt sich vom bürgerlichen Lager in die Rolle des Buhmanns gedrängt und bittet heute zum Gespräch. Bei dem Treffen mit Vertretern der Bündnisse, die vehement ein Demo-Verbot fordern, soll es um den rechtlichen Handlungsspielraum der Polizei und das hohe Gut der Versammlungsfreiheit gehen, sagt Polizeisprecher Ulrich Faßbender.
Essens Polizeipräsident Frank Richter hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Polizei politisch neutral und mitnichten eine moralische Instanz sei. Dafür erntete er heftige Kritik der linken Bündnisse. „Die Verbotsforderung haben viele Menschen und Organisationen unterzeichnet, die nun vom fehlenden Engagement der Polizei enttäuscht sind“, sagen die Jusos.
Veranstaltungen bei der Polizei lediglich angemeldet
„Die Polizei ist aber nicht dafür da, Demonstrationen zu verbieten“, stellt Faßbender klar. Vielmehr würden die Veranstaltungen bei der Polizei lediglich angemeldet – wie es jetzt die extreme Partei „Die Rechte“ getan hat. Die Polizei prüft diese Anmeldung nach Kriterien wie Anmelder, Ort und Thema, aber auch nach möglichen inhaltlichen Konflikten. Heikel sei etwa eine Kundgebung mit antisemitischen Hintergrund vor der Alten Synagoge am Jahrestag der Pogromnacht. Doch auch hier sei ein Generalverbot nicht ohne weiteres möglich: „Wir holen uns keine blutige Nase vor Gericht, wenn wir wissen, dass wir scheitern werden“, sagt Faßbender. Darum habe es in den Vorjahren zum Beispiel die Auflage gegeben, diese Demos an andere Orte zu verlegen.
Die Dortmunder Polizei scheiterte noch im März vor dem Oberlandesgericht in Münster mit ihrem Verbot einer Demo „Der Rechten“ – obwohl es konkrete Hinweise auf Straftaten gab. Richters Vorgängerin in Essen gelang es dagegen im Januar, eine „Hooligans gegen Salafisten“-Demo (Hogesa) zu verbieten. Damals hatte es allerdings erst kurz zuvor Ausschreitungen bei einer Hogesa-Kundgebung in Köln gegeben. Gefragt, ob auch er ein Verbot ausgesprochen hätte, hält Frank Richter sich zurück. Sein Argument: Die gute Absicht, ein Zeichen setzen zu wollen, hätte sich ins Gegenteil verkehren können. Wenn Hogesa – wie später die Dortmunder Rechte – den Rechtsweg beschritten hätte.
Keine Anhaltspunkte für ein Verbot
Im aktuellen Fall gebe es jedoch keine Anhaltspunkte für ein Verbot, so Faßbender. Es müsste etwa unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. Die Polizei beobachte die Szene genau, auch mit Hilfe des Staatsschutzes: „Sollte es einen kleinen Strohhalm geben, werden wir danach greifen.“
Wenn nicht, werden sich rund 200 rechte Anhänger am 1. Mai versammeln dürfen. Sieben Gruppen haben Gegendemos angemeldet. „Das ist die wirkungsvollste Möglichkeit für einen breiten, friedlichen Protest“, sagt Faßbender. Die Polizei führt nun Gespräche mit den Anmeldern; es geht um „Strecken und Spielregeln“.