Essen. Das Schleuser-Verfahren am Essener Landgericht um illegale Einreise hatte der NDR heftig kritisiert. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Richter aber.
Heftig und mehrfach hatte vor allem der NDR das Schleuser-Verfahren kritisiert, doch der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Essener Landgerichtes. In der jetzt veröffentlichten Begründung stellte der BGH fest, dass das Schleusen von Ausländern innerhalb der Europäischen Union strafbar ist.
Eigentlich ist die Rechtslage auch eindeutig. Wer auf der Flucht vor dem Betreten Deutschlands in einem „sicheren Drittland“ ankommt, ist gezwungen, dort Asyl zu beantragen. Schlägt er sich dagegen nach Deutschland durch, gilt das laut Gesetz als „illegale Einreise“.
Staatsanwaltschaft Essen und die Bundespolizei hatten 2013 gegen eine Gruppe um einen im Essener Süden wohnenden Bauingenieur ermittelt, die Menschen aus Syrien nach Deutschland geholt hatte. Sechs Männer mussten sich deshalb vor der XV. Strafkammer am Landgericht Essen verantworten, wurden zu Haftstrafen verurteilt. Zwei legten Revision ein: Mohamad Darwish (32) aus Athen und Giaber M. (37) aus Mailand, beide zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt. Sie betonten, sie seien humanitäre Fluchthelfer, keine illegalen Schleuser. Dass sie die über die Türkei nach Griechenland geflüchteten Syrer untergebracht, ihnen gefälschte Papiere besorgt und dafür Geld kassiert hatten, stand fest.
Mohamad Darwish freute sich über Unterstützung
Vor allem Mohamad Darwish erfreute sich der Unterstützung des NDR-Reporters Stefan Buchen, der in „Panorama“ das Essener Landgericht wegen der Verurteilung kritisierte. Er sah die Schleuser als „humanitäre Fluchthelfer“, die nicht bestraft werden dürfen. Dass die Richter sich, wie vom BGH bestätigt, ans Gesetz hielten, differenzierte er in seinen Beiträgen nie. „Freispruch“ forderte er, als Mohamad Darwish sich im Dezember wegen weiterer Schleusungen verantworten musste.
Unterstützung fand er bei der Kirchenbeauftragten beim WDR, Sabine Steinwender-Schnitzius. Die Pfarrerin forderte ebenfalls Freispruch für Darwish. Der II. Essener Strafkammer, vor der er sich im zweiten Prozess verantworten musste, drohte sie mit einer Art ewiger Verdammung: eine Verurteilung sei „gegen das Gesetz Jesu, der allen gesagt hat – auch der Bundesregierung – Gesetze sind um des Menschen willen da“. Dass Mohamad Darwish sich in abgehörten Telefonaten beschwerte, andere Schleuser jagten ihm finanziell lukrative Flüchtlinge ab – das war beiden nicht der Rede wert. Den BGH beeindruckte die Unterstützung nicht. Er bestätigte die erste Verurteilung der Schleuser. Kurz darauf verurteilten die II. und die XVI. Essener Kammer Mohamad Darwish und Giaber M. für die neuen Schleusungen und stockten die rechtskräftige Strafe jeweils um ein Jahr auf vier Jahre Haft auf.