Essen. . Kein Vertrag über 2015 hinaus. Kanzlei prüft parallel die beiden Optionen Rauswurf und Aufhebungsvertrag – offen ist nur noch der Zeitpunkt.

Die Finanzaffäre um die städtische Grundstücksverwaltung GVE hat jetzt das erwartete personelle Opfer gefordert: Geschäftsführer Andreas Hillebrand, dem neben finanzieller Schludrigkeit im Umgang mit dem städtischen „Cash Pool“ auch vorgeworfen wird, Stadion-Rechnungen aus der Sanierungs-Rücklage fürs Museums Folkwang bezahlt zu haben, muss seinen Chefposten räumen. Offen ist nur noch der Zeitpunkt.

Fest steht immerhin, dass der zum Jahresende auslaufende Vertrag mit Hillebrand als GVE-Chef nicht verlängert werden soll. Um dies einzustielen, muss der Aufsichtsrat sich bis zum 30. Juni erklären, entsprechende Vorbereitungen laufen jetzt an.

Außerordentliche Kündigung steht im Raum

Im Raum steht jedoch sogar eine außerordentliche Kündigung. Ob diese in Frage kommt, prüft der von den GVE-Aufsehern beauftragte Rechtsanwalt Kay Neumann von der Essener Wirtschaftskanzlei Görg auf Grundlage dessen, was das städtische Rechtsamt da jüngst auf fünf Seiten an Vorhaltungen zusammengetragen hat. Dabei muss, so glauben Beobachter, nicht einmal der strafbewehrte Vorwurf der Untreue im Raum stehen bleiben – an vorwerfbaren Pflichtverletzungen sei auch so „kein Mangel“ gewesen.

Görg-Anwalt Neumann soll zugleich die Frage klären, ob neben dem GVE-Chef auch die Mitglieder des Aufsichtsrates im Risiko einer Haftung stehen.

Parallel zu den Prüfungen für einen fristlosen Rauswurf Hillebrands will man Eckpunkte eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrages mit dem 59-Jährigen klären.

Doch nicht nur ein Bauernopfer?

Dieser wollte sich gestern auf NRZ-Anfrage nicht zu den Beschlüssen des Aufsichtrates erklären, die im übrigen – nach kontroverser Diskussion – einstimmig erfolgten. Dies ist insofern bemerkenswert, als nicht nur die Grünen noch vor wenigen Tagen ins Feld geführt hatten, GVE-Geschäftsführer Hillebrand sei womöglich nur „Bauernopfer“ einer verfehlten Politik, die auch andere Mitwisser in der Stadtspitze habe.

Im Gegenzug hatte Oberbürgermeister Reinhard Paß dem Aufsichtsrat damals empfohlen, mögliche eigene Versäumnisse selbstkritisch zu prüfen. Davon war gestern keine Rede mehr, stattdessen vermeldete der OB, er habe über einen Anwalt Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung erstatten lassen.

Anlass hierfür war die wiederum gegen Paß erstattete Strafanzeige eines Rechtsanwaltes aus Genf, der das Stadtoberhaupt in Verdacht hat, selbst Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage des Museums gehabt zu haben. Dem war aber nach NRZ-Informationen nicht so.