Essen. Mitte der 80er Jahre wurde ein damals 21-Jähriger wegen Mordes an einem Kind in Essen verurteilt. Nun muss das Gericht eine Wiederaufnahme prüfen.
Der Prozess um den Mord an einem siebenjährigen Jungen Mitte der 80er Jahre im Schellenberger Wald in Essen könnte neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Hamm wies das Landgericht Dortmund jetzt an, ein Wiederaufnahmeverfahren zu prüfen.
Ein geistig minderbegabter Mann war 1986 wegen des Mordes in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden, er galt als schuldunfähig. Zwar hatte der 21-Jährige den Mord vor dem Gerichtsprozess mehrfach gestanden und auch Täterwissen offenbart. Allerdings hatte er in der Verhandlung selbst sein Geständnis widerrufen. 1997 tauchte dann das Geständnis eines weiteren Mannes auf. Wie es damals von der Staatsanwaltschaft Essen bewertet wurde, ist am Donnerstag nicht bekannt geworden. Jedenfalls wurde es zu den Akten gelegt.
2013 dann stellte der Verteidiger des Verurteilten Antrag auf Wiederaufnahme. Nachdem das Landgericht Dortmund sein Begehren ablehnte, wies nun das Hammer Gericht die erneute Prüfung durch die Dortmunder Richter an. Begründung: Das Geständnis von 1997 sei nicht von vornherein unglaubhaft. Und das zurückgenommene Geständnis des Verurteilten sei zwar detailreich gewesen, aber auch nicht so überzeugend, dass eine neue Aufarbeitung des Falls nutzlos sei. Schließlich gebe es weder Tatortspuren noch Zeugenaussagen.