Essen. . Über 9000 Kunden der Stadtwerke Essen, die Sondertarife hatten, werden bald automatisch in die teurere Grundversorgung überführt. Es geht um Rechtssicherheit.
9000 Kunden der Stadtwerke Essen bekommen in den kommenden Wochen Post von ihrem Gasversorger. Der Inhalt des Schreibens ist wenig erfreulich: Die Stadtwerke stellen ihnen die Kündigung zu. Niemand müsse fürchten, dass Heizung oder Küche kalt bleiben, heißt es. Die betroffenen Verbraucher, die bis dato ihr Gas über so genannte Sondertarife wie den „Klaro-Tarif“ beziehen, wechseln automatisch in die allerdings teurere Grundversorgung.
Der Kündigung waren nach Angaben der Stadtwerke vier Info-Briefe vorausgegangen. Darin teilt der Energieversorger seinen Kunden mit, dass sämtliche Sondertarife durch „Essen Gas“ ersetzt werden, auch die 2007 eingeführte Marke „Klaro“. Die Adressaten werden aufgefordert, den neuen Vertrag zu unterzeichnet zurückzusenden. Von 58 000 angeschriebenen Kunden seien bislang 49 000 dieser Aufforderung nachgekommen, so Stadtwerke-Sprecher Dirk Pomplun. Jeder Kunde, der noch unterzeichnen wolle, sei natürlich herzlich willkommen.
Stadtwerke wollen weiteren Verbraucherklagen vorbeugen
Die Stadtwerke begründen die Einführung von „Essen Gas“ mit der Vereinfachung der bisherigen Preisstruktur. Auch wolle man sich stärker als lokale Energieversorger positionieren. Den Stadtwerken geht es jedoch um mehr als um Marketing. Laut Pomplun wollen sie sicherstellen, dass die Verträge rechtssicher sind. Im Klartext: Die Stadtwerke wollen weiteren Verbraucherklagen vorbeugen.
Dahinter verbirgt sich ein andauernder Rechtsstreit, der Gerichte und Energieversorger Land auf, Land ab seit Jahren beschäftigt. Es geht um die so genannte Preisanpassungsklausel. Diese dient den Versorgern als vertragsrechtliche Grundlage für Preiserhöhungen. In diversen Urteilen haben Gerichte die Klausel für unwirksam erklärt, da sie intransparent sei. So entschied der Europäische Gerichtshof bereits im März 2013, dass es nicht genüge, wenn der Versorger bei Preiserhöhungen auf allgemeine Vorschriften verweise. Die Kunden müssten nachvollziehen können, wie sich der Preis zusammensetzt, um zu verstehen, warum er erhöht wird.
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes stehe noch aus
Laut Dirk Pomplun haben die Stadtwerke ihre Verträge stets dem jeweiligen Stand der Rechtssprechung angepasst. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes stehe noch aus. Gleichwohl sahen die Stadtwerke augenscheinlich Handlungsbedarf. Aus gutem Grund: Kunden können gegen Preiserhöhungen der zurückliegenden drei Jahre klagen und Geld zurückfordern. Die letzte Gaspreiserhöhung der Stadtwerke datiert von September 2012. Der Preis stieg damals um drei Prozent.
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Wer als Kunde klagt, kann jedoch nicht sicher sein, vor Gericht Recht zu bekommen. Diese Erfahrung hat der Essener Rechtsanwalt Volker Heidelbach gemacht, der nach eigenen Worten rund 100 Stadtwerke-Kunden vertritt. So hielt das Amtsgericht Essen den Stadtwerken Essen zugute, dass sie Kunden bei Preiserhöhungen zugesteht, binnen vier Wochen zu kündigen.
Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, bezweifelt, dass die Argumentation vor höheren Instanzen stand hält. Während die Versorger Klagen bis zur letzten Instanz durchfechten, fehle Klägern leider häufig der lange Atem.