Stadt arbeitet an erneutem Oktoberfest in Essen-Rüttenscheid
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Essen. Nach Lärmprotesten der Anwohner laufen die Überlegungen für ein erneutes Oktoberfest in Rüttenscheid - mit strengeren Auflagen.
Sie haben sich kurz geschüttelt nach dem vernichtenden Urteil zum Rüttenscheider Oktoberfest, doch dann nahmen sich die Rechtsexperten der Stadt den Richterspruch entschlossen zur Brust – mit dem erklärten Ziel: Die zünftige Sause unterm Zeltdach soll auch in diesem Jahr über die Bühne gehen können.
Bei allen Absichtserklärungen, möglich machen zu wollen, was möglich zu machen ist, bleibt das Ergebnis der juristischen Analyse dennoch einigermaßen ernüchternd. Zwar ist für Christian Kromberg „mit dem Urteil nicht grundsätzlich die Unmöglichkeit der Veranstaltung gegeben“.
Gleichzeitig steht für Essens Ordnungsdezernenten aber auch fest: „Es wird weitere Einschränkungen geben müssen.“ Entweder was die Dauer des Oktoberfestes angeht oder den Grad der Beeinträchtigung der Anwohner, die gegen den Lärm ohne Schutzgutachten auf die Barrikaden gegangen waren (die NRZ berichtete). Also heißen die Alternativen wohl: Es entweder deutlich kürzer krachen zu lassen oder länger leise schunkel zu dürfen. „Über beides muss man reden“, sagt Kromberg.
Es dürfte ein kurzer Austausch werden. Denn mehr Möglichkeiten gibt’s wohl nicht mehr – jedenfalls nicht in dem so genannten Mischgebiet rund um den Messeparkplatz 2, in dem, so das Verwaltungsgericht, tagsüber die Marke von 65, ab 22 Uhr von 45 Dezibel nicht überschritten werden darf. Das ist in etwa so laut wie ein stramm schnarchender Nachbar in der Wohnung nebenan.
Oktoberfest in Rüttenscheid 2014
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„Ein schwieriges Urteil“
Diese Begrenzungen waren nach Meinung der Richter massiv missachtet worden, nachdem die Stadt 70 beziehungsweise 65 Dezibel zur Auflage gemacht hatte. Schließlich war man der Meinung, die so genannte Freizeitlärmschutzrichtlinie erlaube ein so „seltenes Ereignis“ an zehn Tagen pro Jahr an einem Veranstaltungsort unter eben diesen Vorgaben. Dumm nur, dass den Richtern eins nicht verborgen blieb: Der Messeparkplatz war bei „Rü Genuss pur“ an fünf zusätzlichen Tagen ebenfalls bespielt worden. Macht zusammen 15 Tage Krach. Klar zuviel, klagten Anwohner der Wittekind-straße und das Gericht gab ihnen am Ende Recht, um der Ordnungsverwaltung zugleich rechtswidriges Verhalten zu bescheinigen.
So kam ein für die Stadt am Ende „schwieriges Urteil“ heraus, so Kromberg, über das man sich nun „schnellstmöglich mit den Veranstaltern beraten“ möchte, um zu sehen, wie berechtigte Anwohner- mit Veranstalter- und Besucherinteressen in vernünftigen Einklang zu bringen sein sollen. „Wir wollen jedenfalls nicht, dass Stille in der Stadt einkehrt“, sagt Kromberg: „Urbanität kann laut sein, wir wollen Urbanität.“
„Wir nehmen das sehr ernst, dass uns das Gericht eine Verletzung des Rechts unterstellt“, betont der Ordnungsdezernent. Den Richterspruch aber, alle Entscheidungen seien allein durch das Ziel bestimmt gewesen, die Veranstaltung und damit letztlich den wirtschaftlichen Erfolg zu ermöglichen, teile man ganz und gar nicht – im Namen des Volksfestes.
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