Essen. . Burka und Niqab verhüllen das Gesicht. Eine Ausweiskontrolle erschwert das enorm – und die stehen im Alltag häufiger an: im Bürgerbüro, bei Verkehrskontrollen, auf dem Flughafen, in der Bahn. Meist ist die Identifikationsfrage aber praktisch gelöst.

Der Fall sorgt für Aufsehen: Eine vollverschleierte Muslimin aus Essen darf ihr Kind nicht von der Kita abholen, wenn sie ihren Niqab nicht lüftet. Schließlich müssen die Erzieher wissen, an wen sie das Kind übergeben, so die Begründung des Kita-Trägers – trotz Burka oder Niqab.

Aber wie laufen eigentlich Kontrollen ab, bei denen sich eine verschleierte Frau ausweisen muss? Oder wenn ein Fahrkartenkontrolleur das Ticket überprüfen will? Bahnmitarbeiter und Behörden stehen in Deutschland zwar nicht allzu oft vor diesem Problem, aber manchmal kommt es dennoch vor.

Am Düsseldorfer Flughafen (wie auch an anderen Airports) sei das Problem ganz simpel gelöst, erklärt Bundespolizeisprecher Jörg Bittner: Die Frauen gehen mit einer Kollegin in eine "Diskretions-Kabine", die komplett geschützt ist vor fremden Blicken. Dort hebe sie dann den Schleier. Das Vorgehen werde meist ohne zu Zögern akzeptiert, obwohl der Ehemann nicht mit in die Kabine darf. "Diskussionen gibt's nur selten, und mit ein bisschen gutem Zureden lässt sich das auch schnell lösen", erklärt Bittner.

Schleier lüften oft auch vor Männern kein Problem

Die Stadt Essen bietet, wie andere Städte auch, verschleierten Müttern beim Abholen ihrer Kita-Kinder an, mit einer Erzieherin in einen geschützten Nebenraum zu gehen. Genauso unproblematisch sei die Ausweiskontrolle im Bürgeramt, erklärt Stadtsprecherin Renate Kusch: "Die Mitarbeiter bieten zwar immer an, den Schleier kurz vor einer Kollegin zu heben, aber einige Frauen verlangen das gar nicht. Für sie ist auch ein Mann ok." Übrigens: Auf Passfotos darf das Gesicht nicht vom Schleier verdeckt sein – ein Kopftuch sei dennoch möglich, so Kusch.

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Auch in den Bussen und Bahnen der Bogestra kommt es mitunter vor, dass vollverschleierte Frauen den Fahrschein vorzeigen müssen. Auf den Abo-Tickets sei zwar kein Foto, erklärt die Pressestelle des Bochumer Verkehrsunternehmens – man müsse aber zum Abgleich den Personalausweis vorlegen. Allerdings hätten verschleierte Frauen ohnehin meist ein übertragbares Ticket, das nicht auf einen bestimmten Namen ausgeschrieben ist. Das mache den Ausweis überflüssig. Darauf wiesen die Bogestra-Mitarbeiter schon beim Ticketkauf hin. Dennoch sei es schon vorgekommen, dass verschleierte Frauen kontrolliert werden mussten. Bislang ohne Probleme: Die Kontrolleure hätten dann einfach eine Kollegin gerufen, und die Kontrollierten willigten ein, in einer geschützten Ecke kurz den Schleier zu lüften. Sollte sich die Frau weigern, müssten die Kontrolleure die Polizei dazurufen wie in anderen Problemfällen auch. Das sei aber noch nie vorgekommen.

Bei der Fahrkartenkontrolle in Zügen der Deutschen Bahn sei das unkomplizierter, erklärt eine Bahnsprecherin in Berlin. Zwar werde auch hier nach einem Ausweis gefragt – aber den Kontrolleure reiche der Name. Das Foto werde nicht abgeglichen, so die Sprecherin: "Wir sind ja nicht die Polizei." Im Grunde genüge den Kollegen schon eine Kreditkarte, um den Namen mit dem auf dem Ticket zu vergleichen.

Für die Kontrolle werden Kolleginnen gerufen

Und wie funktioniert die Führerschein-Kontrolle bei der Polizei? Kim Freigang von der Dortmunder Polizei erklärt: Bei einer Verkehrskontrolle rufen die Kollegen eine Kollegin dazu. "Wenn gerade keine Polizistin greifbar ist, müsste sich die Frau allerdings vor einem Polizisten enthüllen. Wir können da keinen Unterschied machen." Das sei dank der hohen Frauenquote im Präsidium aber mehr als unwahrscheinlich. Vorgekommen sei das seines Wissen noch nie.

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Wenn aber eine verschleierte Raserin durch eine Radarkontrolle fährt und geblitzt wird? Dann lande der Fall wohl vor Gericht, um die Schuldfrage zu klären, vermutet Freigang. Sollte die Fahrerin auch dann nicht eindeutig zu identifizieren sein, könne das Gericht dem Fahrzeughalter zum Beispiel zur Auflage machen, künftig ein Fahrtenbuch zu führen.

Beim Autofahren mit Burka oder Niqab gibt es allerdings noch ein anderes Problem: Darf man das eigentlich? Schon im Jahr 2006 beschied das Bundesverkehrsministerium seine Auslegung der Straßenverkehrsordnung: Eine mit Burka verschleierte Frau darf nicht Auto fahren. "Beim Tragen einer Burka ist das Führen eines Autos beeinträchtigt", sagte eine Sprecherin damals. Sicht und Gehör würden durch die Burka beeinträchtigt. Die Polizei müsse einer verschleierten Frau die Weiterfahrt untersagen.

Die aktuelle (schriftliche) Antwort aus dem Ministerium von Donnerstag bleibt allerdings weit schwammiger: "Verkehrsteilnehmer haben sich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Sie müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass ihre Sicht und auch das Gehör nicht eingeschränkt sind, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen."