Duisburg. Mit einem „Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten“ will die Stadt Glücksspiel und andere unerwünschte Gewerbe eindämmen. In Rheinhausen und Homberg stehen vor allem Spielhallen im Fokus der Planer.

Nicht nur mit illegalen „Zockerhöhlen“, wie sie vor Kurzem in Rheinhausen die Schlagzeilen beherrschten, auch mit ganz legalen Spielhallen sind die Duisburger Stadtplaner unglücklich. Mit einem „Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten“ will die Stadt deshalb Glücksspiel und andere unerwünschte Gewerbe eindämmen. Um „negative Häufungen“ zu vermeiden, sollen die Ansiedlungsmöglichkeiten für „Vergnügungsstätten“ auf das „rechtlich erforderliche und städtebaulich vertretbare Maß“ eingedämmt werden, sprich: nicht mehr grundsätzlich, sondern nur noch ausnahmsweise in dafür vorgesehenen Straßenzügen erlaubt sein.

Baurechtliche Mittel

Die Stadt hat dafür lediglich baurechtliche Mittel zur Verfügung. Jugendschutz, moralische und ideologische Aspekte sind kein rechtlich haltbarer Grund, Spiel- und Automatenhallen, Sexkinos und Swingerclubs, aber auch Diskotheken und Nachtclubs den Betrieb zu verweigern. Die Genannten zählen im Baurecht als „Vergnügungsstätten“ - sowie einer „Grauzone“ aus Wettbüros, Billardclubs und Internet-Cafés. Lediglich städtebauliche Gründe würden auch dem Klageweg stand halten. Unterbrechung von „Lauflagen“, Verzerrung der Immobilienpreise und Mieten, Lärmbelastung, Beeinträchtigungen des Ortsbildes und „Gefährdungen der Funktionsfähigkeit eines Gebietes“ sind laut einem ersten Konzept taugliche Argumente, die die Stadtverwaltung in Bebauungsplänen zementieren könnte.

In Rheinhausen und Homberg stehen vor allem Spielhallen im Fokus der Planer. Von denen hat der kleinste Bezirk (Homberg) mit 13 außergewöhnlich viele, nur die Stadtmitte (29) und der Bezirk Hamborn (19) kommen darüber. Rheinhausen mit neun Standorten wird dagegen nur vom gutbürgerlichen Süden (4) und vom beschaulichen Walsum (8) unterboten.

Für Alt-Homberg sieht das Konzept eine ausnahmsweise Zulässigkeit in Zukunft nur noch für die Moerser Straße zwischen Pass- und Duisburger Straße vor. Der restliche Ortskern rund um Augustastraße und Bismarckplatz soll zum Schutz des Einzelhandels, die rheinnahen Wohngebiete zum Schutz der Wohnnutzung tabu für das zweifelhafte Vergnügen sein.

In Hochheide ist die Moerser Straße zwischen Post- und Ottostraße als Ausnahmegebiet vorgesehen. Die Ladenstadt sowie die Moerser Straße samt Nebenstraßen zwischen Rheinpreußenstraße und der Grenze nach Moers sind nach dem Konzept tabu. Ausdrücklich von Vergnügungsstätten frei bleiben sollen auch das ehemalige Hornitex-Areal und das Gewerbegebiet „Am alten Schacht“.

Die Annastraße ist für Spielhallen tabu

In Rheinhausen-Hochemmerich ist die Friedrich-Alfred-Straße zwischen Krefelder und Annastraße als letzter Rückzugsort für das unerwünschte Gewerbe eingeplant. Ausgeschlossen werden soll es in den Einkaufsstraßen rund um Fußgängerzone, Marktplatz und Forum, aber auch in den angrenzenden Wohngebieten. Die Annastraße, vor Kurzem Schauplatz einer Razzia gegen illegales Glücksspiel, gehört ausdrücklich zum Sperrbezirk.

An der dem EKZ gegenüber liegenden Seite der Asterlager Straße ist wegen „konfliktfreier Erschließung“ ebenfalls eine Ausnahmezone geplant. Rumeln und Friemersheim sollen frei von Vergnügungsstätten bleiben.