Duisburg-Homberg. Die Auskiesung in Duisburg-Homberg könnte erweitert werden. Was das bedeuten würde und was Duisburger jetzt noch dagegen unternehmen können.
Die Zeit läuft. Noch bis einschließlich 31. März dieses Jahres kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Änderung des Regionalplan-Entwurfs beim Regionalverband Ruhr einreichen. Es ist mittlerweile die dritte Beteiligung. Dieser Plan ist für den Duisburger Westen von großer Bedeutung. Denn es geht hier um die Auskiesung Homberg, den Borgschen Weg in Friemersheim und um die Deponie Lohmannsheide.
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Erhebliche Einwände gegen die Pläne vom Regionalverband Ruhr haben schon bei der vorherigen Beteiligung Nabu, BUND und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW eingereicht. Aber auch die Stadt Duisburg ist mit den Plänen „zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ nicht einverstanden. Die Vorsitzende des Duisburger BUND, Kerstin Ciesla, zeigt noch einmal die „erschreckende Absicht“ auf, die im Regionalplan-Entwurf nachzulesen ist. „Bereits die aktuelle Abgrabung wird seit circa 15 Jahren betrieben, ohne dass entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorgenommen wurden.“ Diese Kritik legte die Stadt Duisburg dem Regionalverband Ruhr schon in der Vergangenheit schriftlich vor.
Auskiesung in Duisburg-Homberg: Erweiterung um 22,7 Hektar?
Renaturiert worden sei bisher tatsächlich überhaupt nichts, erklärt die BUND-Vorsitzende. Aber jetzt komme es noch viel heftiger, betont Kerstin Ciesla. Die Auskiesungsfläche am Hombergerort soll aktuell noch einmal um 22,7 Hektar erweitert und im Regionalplan festgeschrieben werden. Die Stadt erklärt in ihrer Stellungnahme: „Bei der Umsetzung dieser Festlegung würde der Teilbereich des Landschaftsschutzgebietes Rheinaue Hinter dem neuen Damm in Niederhalen und In den Rheinkämpen sowie Hombergerort erheblich beeinträchtigt.“ Das gesamte Landschaftsschutzgebiet hat dort 134,94 Hektar.
Die Stadt weist darauf hin, dass nach Abschluss der Abgrabung 32 Hektar (ein ha sind 10.000 Quadratmeter/Anm. d. Red) des wertvollen Bereichs alleine für die Auskiesung in Anspruch genommen worden wäre. Wie die Stadt befürchtet auch Kerstin Ciesla, dass sich die Abgrabungen über weitere Jahrzehnte hinziehen würden. „Außerdem bleibt bei solchen Dimensionen der Arten- und auch der Hochwasserschutz komplett auf der Strecke“, warnt sie. Die Vorsitzende des BUND kritisiert, dass vom Regionalverband Ruhr auf „alle Bedenken, die schon in der Vergangenheit vorgetragen wurden, null Reaktion gekommen ist.“ Das Schlimme sei, dass bei den Planungen auch die Kommune keine Möglichkeit habe, einzugreifen, weil der RVR die Hoheit hat. Änderungsvorschläge könnten Kommune und Öffentlichkeit machen.
BUND-Vorsitzende aus Duisburg kritisiert Pläne des Regionalverbandes
Verärgert ist Ciesla darüber, dass man „in dem Verband vernünftigen Argumenten nicht zugänglich ist.“ Genau dieselbe Kritik kam und kommt auch von vielen anderen Kommunen, die seit Jahren gegen die Pläne der Umweltzerstörung Sturm laufen. Mit vielen – auch gemeinsamen -Protestaktionen machten unter anderem Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen darauf aufmerksam, wie wichtig ihnen die Erhaltung der Natur ist und forderten ein, dass man in einen vernünftigen Dialog kommt. „Vor allem gibt es mittlerweile neue Regelungen zum Recyceln und so viele andere Materialien, die man anstatt Kies und Sand verwenden kann“, betont die BUND-Vorsitzende. Man könne in der heutigen Zeit, in der die Bewahrung der Natur immer wichtiger wird, doch nicht einfach so weitermachen wie bisher. „Sobald etwas im Regionalplan ausgewiesen ist, hat eine Kommune kein Recht mehr, zu bestimmen.“
Eine weitere Stellungnahme haben die Umweltverbände für die jetzt dritte Beteiligung eingereicht. Wenn die Argumente allerdings wieder in keiner Weise berücksichtigt würden, bliebe nur noch die Klage gegen die Pläne. Die Verabschiedung des neuen Regionalplans sei für Ende dieses Jahres vorgesehen. Dann wird sich entscheiden, ob im gemeinsamen Dialog noch einiges verändert werden konnte oder ob nur noch der Klageweg beschritten werden kann.
>>> KOMMUNEN KLAGTEN GEGEN KIESGEWINNUNG
- 2019 hatte die NRW-Landesregierung im Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen, die Kiesgewinnung für 25 Jahre zu sichern. Das wären fünf Jahre länger gewesen, als die bisher vorgesehenen 20 Jahre. Die Kreise Wesel und Viersen, sowie die Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn klagten dagegen.
- Am 3. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht der Klage stattgegeben. Das Gericht hat die Planaussagen im LEP zur Sand- und Kiesgewinnung für unwirksam erklärt.
- Es fehle an Ermittlungen, ob die Verlängerung für die Rohstoffversorgung der Bevölkerung notwendig sei und welcher Flächenbedarf dafür anfalle, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.
- Stellungnahmen zur Änderung des Regionalplans können noch bis einschließlich Freitag, 31. März, schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden. Es wird um digitale Übermittlung per E-Mail gebeten an: regionalplanung@rvr.ruhr. Auch die Stadt Duisburg wird eine erneute Stellungnahme einreichen, bestätigt ein Sprecher.