Duisburg-Rheinhausen. Für den Neubau der Cölve-Brücke will die Stadt jetzt schon Geld ausgeben - und nicht auf die Fördermittel vom Land warten. Das ist der Grund.

Für den Neubau der Cölve-Brücke in Duisburg, den der Rat der Stadt in seiner Sitzung im Februar 2023 beschlossen hat, ist eine Förderung durch das Land NRW notwendig. Wie mehrfach berichtet, ist die Erteilung des Förderbescheid Voraussetzung, um das umfangreiche Projekt anzugehen. Nicht nur eine neue Brücke über die Bahngleise möchte die Stadt bauen, sondern auch der Ausbau der Straße „An der Cölve“ gehört zum Bauprojekt. Trotz eingeplanter Förderung geht die Stadtverwaltung nun dennoch zunächst in Vorkasse. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 27. März einstimmig beschlossen. Warum?

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Das zuständige Landesministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat eine Förderung bereits im Haushaltsjahr 2023 in Aussicht gestellt, Voraussetzung hierfür ist eine Aufnahme des Vorhabens in das regionale Votum des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für die kommunale Straßenbauförderung. „Nach einstimmiger Empfehlung des Verbandsausschusses ist davon auszugehen, dass die Verbandsversammlung Ende März 2023 entsprechend entscheiden wird“, heißt es in der Beschlussvorlage. Nach Beschluss des Landeshaushaltes, voraussichtlich im April oder Mai, ist mit dem Förderbescheid dann gegen Ende des Jahres 2023 zu rechnen.

Neubau der Cölve-Brücke in Duisburg: Fördergelder Ende 2023 erwartet

Um das Projekt „Neubau der Cölve-Brücke“ zeitnah umzusetzen, möchte die Stadt schon bald den Bauauftrag vergeben. Da die Fördergelder erst Ende des Jahres erwartet werden, muss sie hierfür eine Vorfinanzierung leisten. Der Rat hat daher eine sogenannte „außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung“ in Höhe von 11.900.900 Euro beschlossen.

Im Oktober 2021 musste die marode Cölve-Brücke, die Moers gehörte, abgerissen werden. Mittlerweile plant die Stadt Duisburg den Neubau der Brücke.
Im Oktober 2021 musste die marode Cölve-Brücke, die Moers gehörte, abgerissen werden. Mittlerweile plant die Stadt Duisburg den Neubau der Brücke. © FUNKE Foto Services | Volker Herold

Eine Verpflichtungsermächtigung ermöglicht der Stadt, im Rahmen eines Haushaltplans finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus anzugehen. „Die entsprechende Vergabe des Bauauftrages setzt voraus, dass die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden“, heißt es. Damit das klappt, muss die Verwaltung Verpflichtungsermächtigungen an anderer Stelle einsparen. Betroffen sind unter anderem der Ausbau der Lange Straße/Jägerstraße sowie das Projekt „Hubbrücke Schwanentor“.