Duisburg-Homberg. Im Juni 2019 wurde die Homberger Erich-Kästner-Gesamtschule verwüstet. Sieben Jugendliche haben nun eine Anklage vom Amtsgericht erhalten.
Pfingsten 2019 werden die Schüler und Lehrer der Homberger Erich-Kästner-Gesamtschule so schnell nicht mehr vergessen. Als sie nach den Feiertagen zurück in die Schule kamen, war das Gebäude an der Ehrenstraße so stark verwüstet, dass der Unterricht ausfallen musste. Nun gibt es ein gutes Jahr nach der Tat eine Anklage beim Amtsgericht.
Sechs Jugendliche und ein Heranwachsender, der älter als 18 Jahre alt ist, werden beschuldigt, zwischen dem 7. und 11. Juni in die Erich-Kästner-Schule eingebrochen zu sein. Gemeinsam sollen sie Flure und Klassenzimmer verwüstet und beleidigende Äußerungen über Lehrerinnen an die Wände geschmiert haben.
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„Es geht um Sachbeschädigung und Beleidigung“ konkretisiert Rolf Rausch, Pressesprecher des Amtsgerichts, die Anklage. Einen Sachschaden in Höhe von 8550 Euro haben die Täter verursacht. Der damalige Schulleiter Günter Terjung hatte das Bild der Verwüstung kurz nach der Tat so beschrieben: „Hier wurden Glasvitrinen zerdeppert, Bilder herunter gerissen, Wände beschmiert und mannshohe Hydrokulturpflanzen umgeworfen.“ Besonders problematisch sei die Verschmutzung des Erdgeschosses gewesen, wo die Randalierer laut Terjung mehrere Pulver-Feuerlöscher ausgeleert hatten.
Der Schulleiter hatte damals vermutet, dass die Täter unter den Schülern zu finden sein könnten. Auch, weil sie persönliche Drohungen an Lehrer an die Wände geschmiert hatten. Amtsgerichtssprecher Rausch kann nur bestätigen, dass es sich um sechs Jugendliche und einen Heranwachsenden handelt, die vor dem Jugendschöffengericht angeklagt sind.
Die Polizei hatte damals an den beschmierten Wänden auch noch Symbole gefunden, die wie Hakenkreuze aussahen und deshalb den Staatsschutz eingeschaltet. Die Untersuchung, so Rausch, habe aber ergeben, dass es sich hier nicht um eindeutig gezeichnete Nazi-Symbole, sondern um verdrehte Hakenkreuze gehandelt habe. Diese Symbole sind daher nicht Teil der Anklage.