Duisburg. Bei den Plänen für das Neubaugebiet am Großenbaumer See gibt es deutliche Änderungen: Es kommen viel mehr Wohnungen. Jetzt soll es schnell gehen.

Seit dem Verkauf des ehemaligen Real-Geländes am Großenbaumer Seegab es keine erkennbaren Fortschritte um das dort geplante Bauprojekt. Jetzt wird bekannt: Es sollen deutlich mehr Wohnungen entstehen als bisher geplant, auch andere Änderungen zum ersten Entwurf sind vorgesehen. Die weitere Entwicklung soll schnell gehen.

Mehr Wohnungen, kein Supermarkt: Pläne für Neubaugebiet in Duisburg geändert

300 statt wie bisher gedacht 250 Wohnungen: Das ist eine der größten Änderungen im Vergleich zum ersten Plan, den das Architekturbüro Molestina / Grüngrau im Auftrag des Investors FOM Invest und der Stadt Duisburg vorgelegt hat. Eine weitere: Ein neuer Supermarkt, der den alten Real-Markt ersetzen könnte, ist nun auch offiziell nicht mehr angedacht.

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„Der ursprünglich geplante Einzelhandelsstandort kann voraussichtlich nicht bzw. nicht in der ursprünglich beabsichtigten Größe realisiert werden“, heißt es dazu in einer Vorlage der Duisburger Verwaltung. Für den Standort haben sich demnach keine Betreiber gefunden: Die Versorgungslage in Großenbaum sei ohnehin gut, der Standort am Ende der Buscher Straße nicht gut.

Das Aus für den Supermarkt soll aber nicht das Aus fürs Einkaufen im Neubaugebiet bedeuten. „Grundlegende Nahversorgungsangebote“ soll es trotzdem geben – näher definiert sind diese bislang nicht, in einer Visualisierung sind aber Ladenlokale zum Beispiel mit „Bäckerei“ und „Blumen“ beschriftet.

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Weil ursprünglich Flächen für einen neuen Supermarkt eingeplant waren, werden nun mehr Quadratmeter für weitere Wohnungen frei. Ebenfalls mehr Wohnplatz bedeutet die Verlagerung der bislang oberirdisch geplanten Quartiersgarage nach unten, als Tiefgarage. Statt 250 Wohnungen wie im Siegerentwurf sollen nun 300 gebaut werden.

Der Enwurf für die neuen Wohnungen am Großenbaumer See im Duisburger Süden sieht jetzt deutlich mehr Wohnungen vor.
Der Enwurf für die neuen Wohnungen am Großenbaumer See im Duisburger Süden sieht jetzt deutlich mehr Wohnungen vor. © FOM Invest

Weitere Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf betreffen zum großen Teil die Anzahl der Geschosse der einzelnen Gebäude. So sind jetzt an manchen Stellen vier statt drei Etagen geplant, an anderer Stelle fünf statt vier.

Neubauprojekt könnte Großenbaum eine neue Haltestelle bringen

Ob das Quartier weiterhin möglichst autofrei geplant wird, ist in den aktuellen, öffentlich einsehbaren Unterlagen nicht festgeschrieben. Denkbar scheint jedenfalls eine bessere Anbindung des Neubaugebiets an den ÖPNV: „Im weiteren Prozess soll geprüft werden, ob die Reaktivierung der ursprünglich vorhandenen Bushaltestelle in Höhe des Grundstücks möglich sein kann“, also auf der Buscher Straße. Ansonsten wäre die nächste Haltestelle, der S-Bahnhof Großenbaum, 650 Meter entfernt.

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Das 31.000 Quadratmeter große Grundstück direkt gegenüber des Freibads Großenbaum hatte die FOM Invest 2021 nach dem Real-Aus erworben und angekündigt, dort einen Mix aus frei finanzierten und Sozialwohnungen zu bauen. Das Ganze basierend auf nachhaltigen Kriterien, da die Investorin es in einen ESG-Fonds einbringen will. ESG steht für Environment, Social, Governance; die Finanzwelt bezeichnet damit Fonds, die das Geld ihrer Kunden nach den Kriterien Umweltschutz, soziale Faktoren und gute Unternehmensführung anlegen.

>> WOHNEN AM GROSSENBAUMER SEE: SO GEHT ES JETZT WEITER

  • Die Bezirksvertretung Süd hat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Duisburg für das Projekt in Großenbaum einen Bebauungsplan aufstellen soll. Die Entscheidungsgewalt darüber liegt beim Rat; dieser entscheidet nach Beratungen in den Ausschüssen für Stadtentwicklung beziehungsweise Umwelt in seiner Sitzung am 12. Juni.
  • Jetzt soll es schnell gehen: In der Prioritätenliste für den Bezirk Süd steht das Großenbaumer Bauprojekt auf Platz 2 – noch zügiger soll nur das neue Nahversorgungszentrum für 6-Seen-Wedau gebaut werden.
  • Zwischen der FOM Invest und Duisburg soll es einen städtebaulichen Vertrag geben; die Planungshoheit soll bei der Stadt liegen. Die Planungskosten für das Projekt soll die Investorin tragen.