Duisburg-Mündelheim. Das NRW-Ministerium empfiehlt Schnelltests für Saisonarbeiter. Außerdem sollte die Betriebe Einkäufe für ihre Saisonkräfte zentral organisieren.

Es gibt feste Regeln für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften während der Corona-Pandemie, aufgestellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Schließlich geht das Ministerium von rund 53.000 Arbeitskräften aus Polen, Rumänien und Bulgarien aus, die schwerpunktmäßig in den Monaten April und Mai nach NRW einreisen. Kontrolliert wird die Umsetzung durch die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen.

Die Landesregierung macht deutlich, dass auch Saisonarbeiter den einmal wöchentlich angebotenen kostenlosen Corona-Schnelltest in Anspruch nehmen können. Die Betriebe können zudem unter eigener Regie Tests durchführen oder auf eigene Kosten damit Testzentren beauftragen.

Das Angebot von Selbsttests sollte wahrgenommen werden

Das Landwirtschaftsministerium ruft die Betriebe auf, von dem Schnell- und Selbsttest-Angebot umfassend Gebrauch zu machen. Um die Gefahr von Infektionen gering zu halten, wird empfohlen, Einkäufe für die Saisonarbeiter zentral durch den Betrieb zu organisieren.

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten dem Sozialversicherungsträger oder der Minijobzentrale zu melden. Dazu besteht die Pflicht zur Festlegung und Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts, über das die Beschäftigten zu informieren sind.

Krankenversichert sind die Saisonarbeiter je nach persönlicher Beschäftigungslage weiter in ihrem Heimatland oder für die Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland. Der betreffende Arbeitnehmer ist in dem Fall der hier zuständigen Versicherung zu melden, die dann in der Regel den entsprechenden Beitrag vom Arbeitslohn einbehält.

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