Duisburg-Rahm. . Im Landschaftsschutzgebiet sollen knapp 90 Häuser und ein Supermarkt gebaut werden. Dabei leben keine 100 Meter weiter geschützte Tierarten.

Das Verfahren, mit dem das Rahmerbuschfeld als Wohnbaugebiet erschlossen werden soll, ist seit kurzem eingeleitet. Das bisherige Landschaftsschutzgebiet soll zugunsten von Neubauten seinen Schutzstatus verlieren. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Duisburg hat in seiner jüngsten Sitzung eine Resolution gegen das Vorhaben der Stadtverwaltung verabschiedet. Das Baugebiet verhindern dürfte das aber nicht – auch wenn es aus der Bürgerschaft starken Protest gibt. Eine Online-Petition sammelte knapp 2500 Stimmen.

Beirat: Die Stadt ignoriert den Umweltbericht

3,7 Hektar groß ist die betroffene Fläche insgesamt, davon sind 2,6 Hektar Landschaftsschutzgebiet. Bis zu 88 Einfamilienhäuser und ein Supermarkt sollen hier entstehen. Johannes Meßer, der Vorsitzende des Beirats, äußerte – nicht zum ersten Mal – deutliche Kritik an dem Bauvorhaben. „Das ist eine Freiraumzerstörung“, sagt er. „Der Umweltbericht wird nicht für voll genommen.“ Der Bericht hatte erhebliche Auswirkungen auf das bisherige Landschaftsschutzgebiet konstatiert. Trotzdem, so Meßer: „Es wird durch die Stadtverwaltung unbeirrt weiter geplant.“

Im Schutzgebiet lebt sogar der Dachs – noch

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Nach dem sogenannten Hornitex-Gelände im Westen der Stadt, gegen das eine Bürgerinitiative klagen will, ist das Rahmerbuschfeld das zweite Landschaftsschutzgebiet in Duisburg, das überbaut werden soll. In unmittelbarer Nähe beginnt die Überanger Mark. Sie ist ein Naturschutzgebiet; genauer: ein sogenanntes FFH-Gebiet. Die Abkürzung steht für Fauna, Flora und Habitat. FFH-Gebiete sind Teil eines europäischen Netzes von zusammenhängenden Schutzgebieten. Mit ihnen werden als besonders schützenswert eingestufte Arten- und Lebensräume geschützt. Gefährdete Arten wie Königsfarn, Mittelspecht, Mäusebussard und Habicht leben in den Wäldern der Überanger Mark – und sogar der Dachs, der in Duisburg extrem selten ist und in Düsseldorf sonst nirgendwo lebt. Das Naturschutzgebiet aber könnte durch eine angrenzende Bebauung beeinträchtigt werden.

Geplanter Supermarkt hat keine 100 Meter Abstand

Zumal der geplante Supermarkt weniger als 100 Meter Abstand zur Überanger Mark hätte. Das könnte noch für Probleme beim geplanten Neubaugebiet sorgen. Denn für FFH-Gebiete gilt ein Verschlechterungsgebot: Der Zustand der Natur in einem solchen Gebiet darf sich nicht verschlechtern. Zwar endet das Vorhaben Rahmerbuschfeld knapp 100 Meter vor der Überanger Mark. Aber: Das Verschlechterungsgebot kann sich durchaus auch auf Gebiete außerhalb des eigentlichen FFH-Areals beziehen. Dann nämlich, wenn diese außerhalb liegende Maßnahme die dort lebenden Arten und ihren Lebensraums zu stark beeinträchtigen würde.

Johannes Meßer geht davon aus, dass das Rahmerbuschfeld nicht das letzte Landschaftsschutzgebiet in Duisburg bleiben wird, das zugunsten von Wohnbebauung seinen Schutzstatus verlieren soll. „Weitere acht bis zehn erwarten uns in den nächsten Jahren“, sagt er. „Die meisten davon im Duisburger Süden.“

<<< DAS IST DER BEIRAT BEI DER UNB

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde berät die Behörde in Fragen von Naturschutz und Landschaftspflege. Er macht Vorschläge und Anregungen mit dem Ziel, Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenzuwirken.

Die Mitgliedschaft im Beirat ist ehrenamtlich. Zu den 16 Mitgliedern zählen Vertreter unter anderem von folgenden Institutionen: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landwirtschaftsverband und Waldbauernverband.