Duisburg-Süd. . Der BUND NRW klagt gegen den Änderungsbeschluss der Bezirksregierung zur CO-Pipeline. Es könnte der Auftakt zu einem jahrelangen Prozess sein.

In den vor Gericht ausgetragenen Streit um die CO-Pipeline schaltet sich ein neuer Kläger ein: der BUND NRW. Sein Ziel: Die Fernleitung soll nie in Betrieb gehen. In zwölf Jahren Aus­einandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts ist es das erste Mal, dass die Umweltschutzorganisation eine Klage einreicht.

Ihre Ansatzpunkte sind das Umweltverträglichkeitsgutachten und der Schutz der Gasleitung. „In den Genehmigungsunterlagen steht selber drin, dass ein Schutz vor großen Baggern nicht gewährleistet ist“, sagt Dirk Jansen, Sprecher des BUND NRW. Und das trotz nun vorgeschriebener neuer Schutzmatte. Auch das Umweltverträglichkeitsgutachten sei völlig unzureichend.

Hunderte Verstöße beim Bau der Leitung genehmigt

Beide Punkte sind Bestandteil des Planänderungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf aus dem Sommer. Gegen diesen Beschluss gab es 24.000 Einwendungen, auch der BUND hatte sich daran beteiligt. Die Gegner der Gasleitung kritisieren, ihren Einwänden sei nicht gefolgt worden, die Bezirksregierung habe stattdessen hunderte Verstöße von Bayer gegen die Vorgaben beim Bau der Leitung nachträglich genehmigt. Die CO-Pipeline war ursprünglich von Bayer Material Science gebaut worden, inzwischen gehört sie Covestro. „Die Bezirksregierung versucht, Mängel nachträglich zu heilen. Aber wenn die Mängel da sind, sind sie da“, sagt Jansen.

Der Chemiekonzern betont, das Sicherheitskonzept der Gasleitung gehe über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Die Pipeline, die Kohlenmonoxid zwischen den Werken in Krefeld-Uerdingen und Dormagen transportieren soll, sei dringend notwendig.

BUND engagiert renommierte Umwelt-Anwälte

Für seine Klage gegen die CO-Pipeline hat der BUND NRW prominente Anwälte engagiert: Die Frankfurter Kanzlei Philipp-Gerlach und Teßmer ist spezialisiert auf Verwaltungsrecht. Sie kennt sich mit Umweltthemen aus: Anwälte der Kanzlei wurden im Bundestag schon als Sachverständige zu Gesetzesnovellen in diesem Bereich gehört.

Da die Klage des BUND sich gegen den Bescheid der Bezirksregierung richtet, wird über sie am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt (Aktenzeichen: 3 K 8429/18). Das aber wohl erst, wenn das Oberverwaltungsgericht Münster sein Urteil gefällt hat: Nach zwölf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung wird das für nächstes Jahr erwartet. Danach könnten Covestro oder die Gegner der Pipeline in letzter Instanz beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig in Revision gehen.

Ein juristischer Krieg endet, ein neuer beginnt

Erich Hennen, Leiter der Initiative CO-Pipeline im Duisburger Süden, geht davon aus, dass es dazu kommen wird: Die Gegner der Gasleitung wollen eine etwaige Erlaubnis für die Inbetriebnahme anfechten; Covestro seinerseits dürfte bereit sein, für diese Erlaubnis bis in die letzte Instanz zu ziehen. Während sich also auf der einen Seite ein juristischer Krieg seinem Ende nähert könnte mit der neuen Klage des BUND NRW der nächste – unter Umständen ähnlich lange – begonnen haben.

>>> INFO: ANTWORTEN AUF OFFENEN BRIEF VERLANGT

  • Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruchs- und geschmackloses Gas. Das Bundesumweltministerium stuft es als starkes Atemgift ein. Es behindert bei Menschen und Tieren die Aufnahme von Sauerstoff bis hin zum Erstickungstod. In der Luft darf sein Anteil maximal zehn Milligramm pro Kubikmeter betragen.
  • Erich Hennen hatte im September in einem offenen Brief an die Duisburger Feuerwehr Auskunft darüber verlangt, welche Rettungsmöglichkeiten sie für den Fall eines Bruchs oder Leck der CO-Pipeline sieht. Eine öffentliche Antwort ist noch nicht erfolgt. Der Leiter der Initiative COntra Pipeline kündigt an: „Wenn die nicht kommt, geben wir sie.“