Duisburg-Buchholz. Weil es für die Zeit des Geldwechselns am Sittardsberg direkt ein Knöllchen gab, wirft ein Leser Park & Control Abzocke vor – und will klagen.
Neuer Ärger am Gesundheitszentrum Sittardsberg: Seit Mitte April kostet das Parken auf der hinteren Stellfläche am Gesundheitszentrum einen Euro für jede angefangene Stunde. Nicht immer jedoch haben Autofahrer sofort das passende Kleingeld für den Parkscheinautomaten parat. Leser Bernd Klinkenberg beklagt sich bei der Redaktion, dass seine Frau einen Strafzettel in Höhe von 30 Euro bezahlen muss, obwohl sie nur wenige Minuten in eine Bäckerei ging und dort Geld wechselte. „Nach ihrer Rückkehr hatte sie bereits ein Knöllchen für den Zeitraum von 17.37 bis 17.42 Uhr in der Windschutzscheibe liegen.“
Strafhöhe resultiert aus Vertrag zwischen Fahrer und Parkplatz-Betreiber
Dem Mitarbeiter der Bewirtschaftungsfirma habe sie den Sachverhalt geschildert, er habe sich dessen aber nicht angenommen. Was Klinkenberg außerdem aufregt: Die Stadt Duisburg hätte für das Parken ohne Parkschein maximal zehn Euro verlangt, meint er und argumentiert: „Die gültige Rechtslage besagt, dass private Strafzahlungen für die Missachtung von Parkregelungen sich an den städtischen Gebühren orientieren müssen.“ Der Satz dürfe höchstens doppelt so hoch sein. Die Firma Park & Control, die die Stellfläche am Gesundheitszentrum bewirtschaftet, hätte demzufolge höchstens 20 Euro verlangen dürfen.
Diese Rechtsauffassung weist die Stadt Duisburg zurück. „Parken ohne Parkschein kostet gemäß bundeseinheitlichem Strafenkatalog zehn Euro, das Überziehen der Parkzeit ebenfalls. Die von privaten Parkplatzbetreibern erhobenen Gebühren haben jedoch keinen Bezug zu diesem Tatbestandskatalog.“ Die Beträge resultierten aus dem Vertrag zwischen Fahrer und Parkplatzbetreiber.
Park & Control: „Private Unternehmen der Parkraum-Überwachung müssen kostendeckend arbeiten“
Tilman Kube, Sprecher der Stuttgarter Park & Control GmbH, erklärt, wie sich die Gebühr zusammensetzt: „Private Unternehmen der Parkraumüberwachung müssen kostendeckend arbeiten. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zur öffentlichen Hand – die üblichen zehn bis 15 Euro im öffentlichen Raum sind in aller Regel nicht kostendeckend.“ Der Betrag beinhalte zudem die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 5,70 Euro, die das Unternehmen an den Staat abführen muss. „Die Höhe des Betrags wurde von verschiedenen externen Institutionen geprüft und wird auch von anderen privaten Firmen der Parkraum-Überwachung erhoben.“
Bernd Klinkenberg will dennoch Widerspruch gegen das Knöllchen einlegen und gegebenenfalls klagen. „Es kann ja mal passieren, dass jemand kein Kleingeld dabei hat. Da kann man ein wenig Kulanz erwarten. Dass man aber nach fünf Minuten direkt 30 Euro zahlen muss, ist für mich reinste Abzocke.“