Duisburg-Süd. . Politiker vertagen Entscheidung zum Bodenschutzgebiet. Es soll Gemüse-Anbau einschränken. Für Hobby-Gärtner könnte eine Verzögerung teuer werden.

Wann und in welcher Form die Bodenschutzsatzung kommt, ist noch immer nicht beschlossen. Klar ist bislang nur: Sie wird kommen. Eine Entscheidung wollte die Bezirksvertretung Süd in ihrer jüngsten Sitzung nicht treffen, schob den Punkt stattdessen in die 3. Lesung. Die Verwaltung hat dafür allerdings wenig Verständnis.

„Wir haben seit langem Informationen über die Gefahrenlage, mindestens seit 2012 liegen Methoden zur Gefahrenabwehr vor“, sagt Christof Ibels von der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt. Das bedeutet: Die Stadt muss handeln – liegt eine Gefahr vor und die Möglichkeit, sie abzuwehren, kann sie nicht tatenlos zusehen.

Böden sind zum Teil mit Blei und Cadmium belastet

Das Handlungsmittel in diesem Fall ist eben die Bodenschutzsatzung. Sie soll verhindern, dass Hobbygärtner Gemüse aus dem eigenem Garten verzehren, das aufgrund von Altlasten in den Böden mit Blei und Cadmium belastet sein könnte. Dazu soll der Anbau von Gemüse eingeschränkt werden.

Und Ibels warnt: „Die neue Pflanzperiode für Gemüseanbau kommt jetzt.“ Damit wird der Handlungsbedarf der Verwaltung akut.

Für die Bürger könnte eine Verzögerung teuer werden

Kann sie die Bodenschutzsatzung nicht umsetzen, etwa weil die Politik ihre Zustimmung nicht gibt, sind laut Ibels zwei Alternativen denkbar: Entweder die Stadt müsse den Gartenbesitzern im betroffenen Bereich Vorgaben machen, wie sie mit ihrem Garten umzugehen haben. Und zwar haushaltsscharf und gebührenpflichtig. Oder die Bürger müssten entsprechende Untersuchungen für ihr Grundstück selbst – und ebenfalls auf eigene Kosten – durchführen lassen.

Die Politik betrachtet das geplante Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd kritisch. „Beim Bürger kommt an: Der Süden ist ein Dreckloch“, bringt Beate Lieske es auf den Punkt, die Fraktionsvorsitzende der SPD.

Als nächstes beschäftigt sich der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Thema, abschließend entscheidet im März der Rat.