Süd. Die SPD in der Bezirksvertretung will damit Grundeigentümer nicht unnötig belasten. Der CDU geht das nicht weit genug, die Grünen sind strikt dagegen.

Mit einer Überraschung wartete die Bezirksvertretung bei der Beratung über das geplante Bodenschutzgebiet auf: Mit knapper Mehrheit von SPD, Linken, Junges Duisburg und Hannelore Bange (parteilos) gegen CDU und Grüne, votierte sie dafür, das Bodenschutzgebiet zu verkleinern und auf den größten, aber am geringsten belasteten Teilbereich drei zu verzichten.

Die Stadtverwaltung dagegen schlägt vor, bis auf Rahm, Serm und Mündelheim das ganze Gebiet Duisburgs südlich der Ruhr und östlich des Rheins als Bodenschutzgebiet auszuweisen. Teilbereich drei davon wiederum umfasst, meist in der östlichen Hälfte gelegen, etwa 60 Prozent der Fläche. Hier soll nur bei einem Bodenaustausch, so beim Hausbau, auf die Güte des neu angekippten Bodens geachtet werden.

In Teilgebiet zwei dagegen, immerhin 30 Prozent des Bodenschutzgebiets, darf Gemüse nur auf maximal zehn Quadratmetern angebaut werden. Teilgebiet eins dagegen ist das Kerngebiet mit der höchsten Belastung durch Blei und Cadmium, konzentriert auf Wanheim und Hüttenheim. Und hier darf, je nach Umfang der durchgeführten Gartensanierung, Gemüse nur noch im Hochbeet angebaut werden oder auf den entsprechend sanierten Flächen.

15 000 einzelne Bescheide nötig

Die Aussprache begann Hannelore Bange. „Da wird mit Teilbereich drei ein großes Gebiet unter Generalverdacht gestellt“, argumentierte sie. Dabei würden dort doch nur Befürchtungen bestehen, dass vereinzelt Schwermetalle wie Blei und Cadmium im Boden sein könnten. Dem widersprach Dr. Sebastian Ritter (Grüne): „Auch in Bereich drei finden wir erhöhte Konzentrationen.“

„Das löst aber bei den Bürgern Panik aus“, erwiderte ihm Daniel Kegler (CDU). Er befürchtete, in dem ganzen Gebiet könnte die Grundstückswirtschaft leiden. „Das ganze Ruhrgebiet ist ähnlich betroffen“, erklärte er. Wenn es nach der CDU ginge, würde auch Teilbereich zwei nicht ausgewiesen. Begründung: Das Anbauverbot bis auf zehn Quadratmeter berücksichtige gar nicht, wie viele Menschen sich jeweils davon ernähren würden. Das aber sei doch entscheidend.

Ganz anders die SPD: „Das Vorgehen ist aus Sicht der Verwaltung konsequent“, so Hartmut Ploum. Andererseits würden die Böden durch die Auflagen ja nicht sauberer. Teilbereich drei habe nur Vorwarn-Funktion. „Jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, wird dagegen klagen.“ Deshalb genüge es, wenn bei Baugenehmigungen auf den Bodenaustausch geachtet werde. Der Verzicht auf Teilbereich zwei dagegen würde bedeuten, dass die Verwaltung die Auflagen in Form von 15 000 Verwaltungsakten, für jedes Grundstück einen, durchsetzen müsste. Die Bodenschutzsatzung erspare ihr das.

CDU-Ratsherr Thomas Susen sah das anders: „Muss man dem Bürger nicht das Recht einräumen, gegen die Auflage für seinen Garten klagen zu können?“, fragte er. Dann müsse das Amt eben die 15 000 Bescheide herausgeben. Weil es der CDU zu weit ging, den Grünen aber nicht weit genug, stimmten beide gegen den SPD-Antrag, auf Teilbereich drei zu verzichten. Das letzte Wort spricht jetzt der Rat der Stadt.