Duisburg-Hamborn. Benjamin Wilde arbeitet ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr Duisburg. Bei einem Unfall im August 2012 bei dem ein Auto in den Einsatzwagen fuhr, erlitt der Duisburger ein Schleudertrauma. Bis heute wartet er auf Ersatz für seinen Verdienstausfall. Die Versicherung sieht diesen Umstand nicht.
Es hatte mächtig gekracht. Ein Auto rutschte auf der A 59 in den Einsatzwagen der Freiwilligen Feuerwehr. Feuerwehrmann Benjamin Wilde saß als Beifahrer in dem Fahrzeug, das auf dem Weg von Wache 1 zu Wache 3 war. Der Ehrenamtliche erlitt ein Schleudertrauma, lag im Krankenhaus und war drei Wochen krank geschrieben. Das war im August 2012. Der Selbstständige wartet bis heute auf Ersatz für seinen Verdienstausfall.
„Ich konnte Aufträge von zwei Kunden nicht erledigen“, sagt der 31-Jährige, der sich als Filmproduzent und Werbemann eine kleine Existenz aufgebaut hat. „Ich hatte einen Verdienstausfall über 2620 Euro.“ Geld, das der Selbstständige gut gebrauchen könnte.
Nachweis fehlt
Als Angestellter wäre es kein Problem gewesen, den Schaden ersetzt zu bekommen. Denn die Rechtslage ist eigentlich eindeutig. Der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs trägt die Schuld. Dadurch ist die Stadt als Verantwortlicher für die Feuerwehrleute außen vor. Die Haftpflichtversicherung des Fahrers hat Wilde 400 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Nur den Verdienstausfall sieht die HDI-Versicherung nicht.
„Um einen Verdienstausfall anzuerkennen, benötigen wir jedoch einen Nachweis, der diesen belegt“, sagt HDI-Sprecher Andreas Ahrenbeck. „Zum Beispiel kann dies anhand der Steuerunterlagen vergangener Jahre geschehen.“ Das ist für Benjamin Wilde nicht leicht. Denn er hatte sich gerade erst selbstständig gemacht, hatte im Vorjahr kaum Umsätze. Um HDI den Ausfall zu beweisen, hat er sich von den Kunden Bestätigungen schreiben lassen und Auftragsbestätigungen vorgelegt. Die HDI glaubt den Papieren nicht.
Gefahr der Manipulation
Es bestehe „keine Möglichkeit, die Richtigkeit des Sachverhaltes und die von den Auftraggebern erteilten Auskünfte zu verifizieren“, schreibt ein von HDI beauftragter Gutachter. Er sieht „die Gefahr einer Manipulation (Gefälligkeitsbescheinigung)“ und lehnt daher die Zahlung ab.
Benjamin Wilde hält dies für willkürlich. Zumal der eine Auftrag Teil eines Gesamtauftrags war, von dem schon Teile geleistet waren. Der Gutachter kritisiert, dass Wilde die Aufträge nicht nachgeholt hat. „Wie soll ich das nachholen“, fragt Wilde. Ein Teilauftrag war ein Werbestand bei einem Fest. Das war längst vorbei. Ein anderer Teilauftrag war Werbung für den Umzug eines Geschäfts. Der Laden war längst eröffnet.
Noch ein Gespräch mit dem Anwalt
Die HDI erklärt auf Anfrage der Redaktion, sich noch einmal mit Benjamin Wildes Anwalt in Verbindung setzen zu wollen. Sprecher Ahrenbeck: „Sobald der Verdienstausfall entsprechend nachgewiesen ist, werden wir natürlich eine Entschädigung leisten.“
Benjamin Wilde ärgert sich, dass ihm die Sache ausgerechnet bei seinem Einsatz als Ehrenamtler passierte. Fährt er als Selbstständiger während eines Auftrags zu seinem Einsatz, gebe von der Stadt für ihn gerade mal 19 Euro Entschädigung, Angestellte erhielten mehr.