Duisburg-Marxloh. Enttäuschte Autofahrer hofften auf 50 Prozent Rabatt beim Tanken an einer Shell-Tankstelle in Duisburg-Marxloh. Die vermeintliche Werbeaktion stellte sich aber später als Missverständnis heraus. Eigentlich war eine benachbarte Waschstraße gemeint. Das sagt die Verbraucherzentrale zu dem Fall.
Diesen satten Rabatt auf den Spritpreis wollten sich viele Autofahrer nicht entgehen lassen. Das Banner vor der Shell-Tankstelle an der A-59-Auffahrt Marxloh versprach schließlich „50 Prozent auf alles.“ Beim Bezahlen folgte dann die Enttäuschung. Es gab keinen Ermäßigung auf den Kraftstoff und auch auf keine anderen Tankstellen-Produkte. Knappe Erklärung: „Das Banner ist nicht von uns.“
Die Geschäftsführung der Tankstelle verweist auf Nachfrage der Redaktion auf die Waschstraße, die gut 50 Meter weiter etwas versteckt hinter der Shell-Tankstelle an der Buschstraße liegt. „Das ist deren Banner“, sagt die Geschäftsführerin. Shell habe mit der Aktion nichts zu tun und trage auch keine Verantwortung. Alles, was sich außerhalb der Mauer befinde, gehöre gar nicht mehr zur Tankstellenfläche. „Wir dürfen dort gar nichts aufhängen.“ Solche Aktionen gebe es auch gar nicht: „Wir haben gerade nur eine Aktion für Philips-Produkte.“
Waschstraßenbesitzer hat Werbung mittlerweile abgenommen
Mehrere Kunden zeigen sich verärgert. „Ich hatte gedacht, ich probiere es mal“, sagt einer der Kunden, der am Wochenende seinen BMW noch einmal schnell voll gemacht hatte und dann eine Rechnung von mehr als 80 Euro zahlen musste – statt der erhofften 40 Euro. Eigentlich habe er gar nicht damit gerechnet, dass es Benzin wirklich so günstig gibt. Aber dann sei ja die Tankstelle in der Pflicht, solche Werbung gar nicht erst zuzulassen.
Das sieht die Verbraucherzentrale NRW nicht so. Selbst, wenn die Tankstelle die Werbung selbst aufgehängt hätte, habe der Kunde keinen rechtlichen Anspruch auf den Rabatt durch die Tankstelle, erklärt Wettbewerbs-Expertin Beate Wagner. „Das gibt es nicht.“ Der Tankstelle könne man auch juristisch gesehen wohl keinen Strick daraus drehen, dass sie nichts gegen das Banner unternommen hat.
Verbraucherzentrale hält das Konstrukt für kurios
Die Verbraucherzentrale hält das Konstrukt für durchaus kurios. „Solch ein Fall ist mir noch nicht untergekommen.“ Sehr theoretisch betrachtet sei es allenfalls möglich, wettbewerbsrechtlich wegen unlauterer Werbung gegen die Tankstelle vorzugehen. „Das halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.“ Man müsse ja davon ausgehen, dass es wirklich ein Versehen des Waschstraßenbetreibers war. Dieser habe ja einen klaren Zweck verfolgt, nämlich fürs Autowaschen zu werben.
Das Banner ist mittlerweile als Reaktion auf die Kundenkritik verschwunden. „Es tut mir leid“, sagt Waschstraßeninhaber Muzaffer Ipek. Die Verwechselung mit der Tankstelle sei ja keine Absicht gewesen. Er habe ja nur für seine Waschstraße werben wollen. Es sei auch zum ersten Mal vorgekommen, dass es solche Probleme gegeben habe.
Bei anderen Aktionen habe immer der Name der Waschstraße mit auf dem Banner gestanden, betont Ipek. Es sei sicherlich unglücklich vom Waschstraßen-Franchisegeber Imo gewesen, die Banner ohne Firmennamen auszuliefern. Ipek verspricht: „Beim nächsten Mal machen wir das wieder mit Namen.“