Duisburg. . Nachdem ein Golden Retriever seine Hundemarke verloren hatte, wurde dieser Verlust für die beiden Besitzer zu einem Problem mit viel Papierchaos und einer Auseinandersetzung mit dem Amt. Denn ihrem Hund Bubu wird der zweite Wohnsitz unbegründet verboten.
Der Golden Retriever Bubu (alle Namen geändert) ist ein tiefenentspannter Gemütshund, der sich so schnell durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Auch nicht durch einen laut wiehernden Behördenschimmel, der Herrchen und Frauchen derzeit auf Trab hält.
Seit fünf Jahren gehört Bubu nun zur Familie des Hamborner Ehepaares Rita und Christoph G.. Die freuten sich – damals noch unverheiratet – als der pelzige Familienzuwachs Schwung ins Hamborner Eigenheim brachte. Auch über das tierische Engagement von Schwiegervater Karheinz K..
Rita G.’s Vater wohnt direkt nebenan, Tür an Tür mit Tochter und Schwiegersohn. Spontan erklärte er sich bereit, die Hundesteuer für Bubu mitzufinanzieren und sich im Wechsel mit seiner Tochter um das treuherzige Tier zu kümmern. „War damals alles kein Problem“, sagt Christoph G., „meine Frau und mein Schwiegervater wurden bei der Stadt als Hundehalter eingetragen und das klappte alles auch perfekt, zumal wir immer pünktlich die Hundesteuer zahlen.“
Hochoffizieller Brief
Dann verlor Bubu beim Gassigehen im Grünen vor einigen Wochen seine Hundemarke: „Ich habe sofort bei der Stadt angerufen, um eine neue Hundemarke zu bestellen“, sagt Christoph G., „und dann ging der Spaß los!“ Zuerst habe man seinen Antrag ganz normal entgegengenommen und die Zusendung einer neuen Hundemarke in Aussicht gestellt: „Einige Tage später kam dann ein hochoffizieller Brief vom Amt, mit der knappen Aufforderung, ich solle mich sofort melden.“
Die zuständige Sachberarbeiterin der Kommune habe ihm dann eröffnet, der Hund müsse komplett abgemeldet und neu angemeldet werden: „Weil mit meinem Schwiegervater und meiner Frau zwei Halter an zwei verschiedenen Wohnsitzen eingetragen seien.“
Nervendes Papierchaos
Ein Wust von Papieren sei die Folge gewesen: „Hundeabmeldung, Hundeneuanmeldung, Stornierung der bereits überwiesenen Hundesteuer, Rückgutschrift – einfach unglaublich“, sagt Christoph G., der zu allem Überfluss auch noch Schwiegervater Karlheinz erklären musste, warum er nun nicht mehr offiziell Halter des geliebten Vierbeiners sein darf: „Obwohl ich die Begründung selbst noch nicht verstanden habe“, sagt der entnervte Hundefreund mit Doktortitel.
Bei der Stadt Duisburg sieht man die Geschichte durchaus auch mit einem Augenzwinkern, beharrt aber auf gültigem Recht: „Als der Hund angemeldet wurde, wohnten die Halter noch unter einem Dach.“ Mittlerweile sei Rita G. jedoch verheiratet und im Nebenhaus bei ihrem Mann gemeldet: „Deswegen fällt die Hundesteuer jetzt für diesen Haushalt an.“