Duisburg-Hamborn. . Nach einer Demonstration nationalistisch gesinnter Türken standen jetzt drei kurdische Jugendliche vor Gericht. Der Jüngste versuchte bei der Demo zu provozieren und wurde abgeführt. Seine Geschwister wollten ihm helfen und verletzten dabei mehrere Polizisten. Der Richter beließ es bei einer Verwarnung.

Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung standen drei kurdische Jugendliche nach einer spontanen Demonstration nationalistisch gesinnter Türken vor dem Jugendgericht in Hamborn. Der Vorsitzende Richter Hendrik Thome musste klären, ob die Geschwister am „Ohrfeigenbaum“ gerüttelt haben. Ihn interessierte aber auch die Frage, was genau die Polizeibeamten eigentlich vollstreckten.

Mit dem jüngsten, noch nicht strafmündigen Bruder fing alles an. Er hat im Oktober 2011 die Demonstranten am Hamborner Rathaus mit einer gelben Öcalan-Fahne zu provozieren versucht. „Das sind doch Bozkurtlar, Herr Richter“, erklärt er, „Graue Wölfe, Faschisten!“ Seine Fahne war legal, ob er das wusste, ist nicht ganz klar.

Kleiner Fahnenschwenker am Boden

Jedenfalls steckte er sie ein, als er von einem Beamten in Zivil angesprochen wurde. Während er sich noch mit dem unterhielt, kamen zwei Polizeihundführer und führten ihn ab. Aus welchem Grund sie beschlossen, ihn mitzunehmen, mochte der Vorsitzende wissen. Der Beamte hatte für diese Frage wenig Verständnis: „Wenn wir da nicht mehr aufräumen dürfen, brauchen wir auch nicht hinzugehen“, sagte er. Deshalb brachten die Beamten den kleinen Fahnenschwenker an den Boden.

Geschwister greifen Polizei an

Nun kamen dessen Geschwister ins Spiel. Die versuchten, den Jüngsten rauszuhauen. Dabei waren sie offenbar nicht zimperlich. Gleich mehrere Beamte wurden verletzt, einer am kleinen Finger, einer trug Rückenschmerzen davon.

Auch die Geschwister wurden am Boden fixiert und landeten in Handschellen in verschiedenen Einsatzfahrzeugen. Sie behaupteten nun, im Wagen von den Beamten geschlagen und rassistisch beschimpft worden zu sein.

Beweise, wie etwa ärztliche Atteste hatten sie nicht. Der Vorsitzende Richter konnte sich zwar vorstellen, dass ein Polizist sich zu einer Ohrfeige hinreißen lässt, fand aber die pauschale Beschuldigung aller beteiligten Beamten unglaubwürdig. Allerdings sah er in der Verhaftung des Jüngsten keine rechtlich begründete Vollstreckungshandlung und hatte den Eindruck, dass die Beamten nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hatten, die Situation zu deeskalieren.

Deshalb kamen die Geschwister schließlich mit 40-50 Sozialstunden, einer Verwarnung und einem Anti-Aggressionstraining davon.

Die können allerdings nicht verstehen, warum die Polizei in Deutschland die rechten Demonstranten schützt und sehen sich als Opfer.