Duisburg. .

Nach einer Laserattacke auf ein startendes Flugzeug, die sich in Duisburg ereignete, müssen die Täter je nach Sachlage mit bis zu zehn Jahre Haft rechnen. Die deutsche Flugsicherung beklagt, dass sich seit anderthalb Jahren solche Angriffe häufen.

„Seit anderthalb Jahren beschäftigt uns das Problem“, sagt Axel Raab, Sprecher der deutschen Flugsicherung, zum Thema „Laserattacke“ auf Flugzeuge. Bis dahin seien solche Angriffe auf die Luftfahrt in den USA oder Amsterdam häufiger vorgekommen, nun weite sich das Phänomen auf Deutschland aus.

Fast täglich gebe es Klagen von Piloten, die geblendet werden. Dabei handele es sich keineswegs um ein „Kinderspiel“: Denn: Wenn sich ein Pilot in der Start- und Landephase erschrecke, sei das gefährlich.

Deshalb wird regelmäßig die Polizei vor Ort benachrichtigt, die auch immer wieder Täter erwischt. Bei Laserangriffen handelt sich um eine Straftat gemäß § 315 des Strafgesetzbuches. Wer geschnappt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen (sechs Monate bis zehn Jahre). Auch der Versuch ist strafbar. „Manchmal sind die Täter dumme Jungs“, sagt Raab, „manchmal aber auch Erwachsene“.

Laserpointer mit Reichweiten bis zu mehreren Kilometern werden übers Internet vertrieben, berichtet Raab.

Bei den einschlägigen Handels-Plattformen lassen sich preiswert solche Geräte - oft aus Fernost - erstehen. Erlaubt ist die Anwendung der starken Laser europaweit allerdings nicht, die Einfuhr ist jedoch schwer kontrollierbar.