Duisburg-Beeck. Plötzlich hagelt es Knöllchen fürs Parken in einer kleinen Straße in Beeck. Die Stadt Duisburg sieht keine andere Lösung, sie pocht aufs Gesetz.
Stillschweigend hat die Stadt Duisburg bisher geduldet, dass die Anwohner und Anwohnerinnen der schmalen Lierheggenstraße in Beeck beim Parken die Straßenverkehrsordnung verletzten. Die Autos standen dort einhüftig, also mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig. Mindestens 40 Jahre lang ging das gut. Dann beschwerten sich unlängst eine Mutter mit Kinderwagen und ein Fußgänger mit Rollator, die nicht an den Wagen auf dem Gehweg vorbeikamen. Nach einer Übergangsfrist greift das Ordnungsamt neuerdings durch und verteilt Knöllchen (wir berichteten).
Jetzt haben die Fachleute im Rathaus die Situation nochmals überprüft und es ist klar: Dem Gesetz nach dürfen tatsächlich nur deutlich weniger Autos an der Lierheggenstraße stehen als bisher praktiziert.
„Auf der Lierheggenstraße darf, abgesehen von gesondert markierten oder anders gekennzeichnet Parkständen, nur am Fahrbahnrand geparkt werden“, erläutert Stadtsprecher Sebastian Hiedels auf Nachfrage mit der Redaktion. Es handelt sich zudem um eine Einbahnstraße, in der grundsätzlich „auch auf der linken Seite geparkt werden“ darf, „sofern kein Verkehrsschild etwas anderes vorschreibt“. Jedoch könne ein Parkverbot durch „Zufahrtswege und Engstellen“ begründet werden.
Rettungswagen kam nicht durch die schmale Einbahnstraße in Duisburg-Beeck
Dass ihre Straße eng ist, wissen die Anwohner natürlich selbst. Nachdem es die ersten Knöllchen hagelte, wagten sie ein Experiment und stellten alle ganz bewusst ihre Fahrzeuge am Straßenrand und nicht halb auf den Gehwegen ab. „Wir haben alle ordnungsgemäß geparkt. Das Ende vom Lied: Ein Rettungswagen kam nicht mehr durch“, schilderte unlängst Christiane Abel.
Viel zu viele parkende Autos: Die Gesetzeslage ist viel strenger, als die Anwohner ahnen
Allerdings widerspricht Sebastian Hiedels, dass es sich dabei um ordnungsgemäß abgestellte Wagen gehandelt hat. So müsse die Lierheggenstraße für Rettungsfahrzeuge, aber auch für Müllwagen der städtischen Wirtschaftsbetriebe immer befahrbar bleiben. Mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (Paragraf 12 StVO) stellt der Stadtsprecher klar: „Es darf also nur dann beidseitig am Fahrbahnrand geparkt werden, wenn die Fahrgasse mindestens 3,05 Meter breit ist und so auch Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge ungehindert passieren können. Ansonsten ist nur das einseitige Parken am Fahrbahnrand zulässig.“
Folglich dürfen an der kleinen Einbahnstraße in Beeck nur deutlich weniger Autos abgestellt werden, als es die Nachbarschaft bislang seit Jahrzehnten gehandhabt hat. Wenn auf der linken Straßenseite Fahrzeuge parken, muss die rechte demnach frei bleiben. Und umgekehrt.
Nach 40 Jahren – Plötzlich hagelt es Knöllchen fürs ParkenDas haben die Anwohner bereits geahnt und Vorschläge gemacht, wie die Situation vielleicht gelöst werden kann. Sie schlagen eine sogenannte Spielstraße vor oder wollen einen der beiden Bürgersteige für Parkraum opfern. Beides lehnen die städtischen Fachleute ab. „Für die Ausweisung einer Straße beziehungsweise eines Straßenabschnitts als verkehrsberuhigter Bereich müssen diverse Randbedingungen erfüllt werden“, erläutert Hiedels. „Hierzu wären Umgestaltungen in Form von baulichen Maßnahmen auf der Lierheggenstraße durchzuführen.“ Eine „detailliertere Prüfung der gewünschten Umgestaltung“ wird demnach aber nicht vorgenommen, da aktuell keine Baumaßnahmen vor Ort geplant sind.
„Auch der Vorschlag“, so der Stadtsprecher weiter, „einseitig den Gehweg zugunsten des ruhenden Verkehrs aufzugeben, ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht umsetzbar und daher abzulehnen.“ Denn an der Lierheggenstraße stehen auf beiden Seiten Häuser. Somit bestehe „auch beidseitig der Bedarf für Fußgänger, die Häuser angemessen und sicher erreichen und verlassen zu können“.
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Der Stadt Duisburg sei zwar bewusst, „dass in Straßen mit dichten Wohnbestand, zu wenigen privaten Stellplätzen und gleichzeitig wenig öffentlichen Parkraum ein sogenannter Parkdruck entsteht“, räumt Sebastian Hiedels ein. Der Straßenbreite könne aber nicht beliebig vergrößert werden, um allen Ansprüchen von Autofahrern, Fahrradfahrern und Fußgängern gerecht zu werden. „Aus diesen Gründen können wir keine anderweitige Lösung für den ruhenden Verkehr anbieten.“
Folglich wird das Ordnungsamt auch künftig an der Lierheggenstraße bei parkenden Autos durchgreifen, wenn deren Besitzerinnen und Besitzer die Straßenverkehrsordnung missachten.