Duisburg. Das Denkmalamt verlangt nach Verstößen in Neumühl Rückbauten. Es hat das Recht auf seiner Seite. Trotzdem ist jetzt Fingerspitzengefühl wichtig.
Die Neumühler Zechensiedlung ist zurecht in Aufruhr, weil die Denkmalbehörde plötzlich verlangt, dass teils vor Jahrzehnten gepflasterte Vorgärten schleunigst wieder zurückgebaut werden. Offenkundig sind diese erheblichen Verstöße gegen den Denkmalschutz bisher nie aufgefallen – oder wurden ignoriert.
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Für jeden vierten Vorgarten dort kommt die Kontrolle bereits zu spät. Natürlich hätten sich die Hauseigentümer informieren müssen, bevor sie ihre Gärten pflastern. Dass sich bei manchen privaten Hausverkäufen in den Unterlagen kein Hinweis auf den Denkmalschutz oder auf die Gestaltungsfibel findet, ändert auch nichts daran. Peinlich ist allerdings, dass die Behörden den Zustand der seit 1996 geschützten Siedlung nicht von Anfang an dokumentiert haben.
Verstößen gegen den Denkmalschutz in Duisburg: Die Rechtslage ist eindeutig
Trotzdem wissen die meisten Bewohnerinnen und Bewohner um den Denkmalschutz und arbeiten bei Umbauten mit den Behörden zusammen. Die Rechtslage ist ohnehin eindeutig. Es spielt keine Rolle, ob ein Hausbesitzer von geschützten Gärten nichts gewusst haben will.
Die völlig unrealistische Frist für den Rückbau ist aber ein Unding. Zwar gut gemeint, sollte sie doch eigentlich zunächst nur dazu führen, dass sich die Angeschrieben melden. Doch diese Frist schaffte Unruhe. Die Ankündigung, dass die Gärten und die Borussiastraße erst der Anfang seien, löste sogar Existenzängste aus – mitten in der Energiekrise und in der Inflation.
Bisher ist der Zorn auf die Denkmalbehörde nicht so hochgekocht wie bei einem ähnlichen Fall 2014 in Wedau – nicht zuletzt, weil die Stadt diesmal viel früher eingelenkt hat.
Individuelle Lösungen benötigt – und zwar mit Fingerspitzengefühl
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Die Verwaltung soll den Denkmalschutz natürlich nicht opfern. Er ist ein wichtiger Grund, warum viele neuzugezogene Familien dort Häuser gekauft haben.
Aber die Denkmalschützer sollten nun behutsam und mit Fingerspitzengefühl nach individuellen und selbstverständlich gesetzeskonformen Lösungen für die Verstöße suchen – dort und in allen anderen geschützten Siedlungen.