Duisburg. Ein Junge starb nach einem Stromschlag auf einem Waggon in Meiderich. Die Bahn will das Gelände sichern, aber die Stadt Duisburg muss zustimmen.
Nachdem ein zwölfjähriger Jungen auf einen Güterwaggon geklettert und an einem Stromschlag gestorben ist, will die Deutsche Bahn das Gelände ihres Güterterminals in Meiderich künftig besser sichern. Dabei muss die Stadt Duisburg mitentscheiden, weil das Grundstück unter anderem an den Stadtpark grenzt.
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Zusammen mit der Bundespolizei hat die Deutsche Bahn bereits vor gut zwei Wochen, kurz nach dem tödlichen Stromunfall am 21. August, die Unfallstelle und die nähere Umgebung untersucht. Dabei bestätigte sich laut einem Bahn-Sprecher, dass der Junge wohl „am Unfalltag mutmaßlich über einen nicht abgesperrten Hang im öffentlichen Raum“ auf das Bahngelände gelangte. „Aus Sicht der Bundespolizei und der DB ist eine Absperrung sowie eine Beschilderung zielführend“, so der Sprecher weiter. Derzeit werde bereits geprüft, „ob weitere Hinweisschilder in Gleisnähe aufgestellt werden können, die vor dem Betreten von Bahnanlagen warnen“.
Bundespolizei patrouilliert jetzt regelmäßig den Unfallort in Duisburg-Meiderich
Außerdem patrouilliere die Bundespolizei seit dem Unfall jetzt regelmäßig in der Umgebung. Zusammen mit der Bahn haben Polizistinnen und Polizisten bereits Kontakt mit der Schule des verunglückten Jungen aufgenommen und werden dort „Präventionsarbeit leisten“.
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Über konkrete Maßnahmen im Umfeld des Bahngeländes wollen Bahn und Bundespolizei sich aber mit der Stadt Duisburg abstimmen, da der ungesicherte Hang auf städtischem Gelände direkt am Spielplatz im Stadtpark liegt. „Gemeinsam sollen dann weitere Maßnahmen erörtert werden.“ Zunächst stehen aber gemeinsame Ortsbegehungen an.
Zuletzt hatten Deutsche Bahn und Wirtschaftsbetriebe einen Zaun noch kritisch gesehen
Zuletzt hatten sowohl die Bahn als auch die städtischen Wirtschaftsbetriebe, die für den Stadtpark samt Spielplatz zuständig sind, auch nach dem Stromunfall einen Zaun kritisch gesehen. Zwar misst die gemeinsame Grenze von Stadtpark und Güterterminal keinen Kilometer. „Man kann nicht aus Versehen aufs Bahngelände gelangen“, ordneten aber die Wirtschaftsbetriebe ein. Außerdem sei fraglich, ob ein Zaun überhaupt jemanden aufhalten würde, der wirklich auf das Bahngelände wolle. Offenbar hat inzwischen ein Umdenken stattgefunden.