Duisburg. Ein Duisburger Sportverein verweist eine muslimische Frau des Hauses, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen will. Jetzt eskaliert der Streit.
Der Streit um das Kopftuch lässt die BSF Hamborn nicht los. Schon 2017 machte sich der Duisburger Sportverein Feinde, weil er das Tragen des religiösen Symbols in seinen Räumen verbot. Nach einem erneuten Vorfall ist jetzt die nächste Stufe der Eskalation erreicht: Der Vorstand hat verkündet, aus Angst vor Drohungen und Beleidigungen keine Sportkurse für Kinder mehr anzubieten.
Wie im Jahr 2017, geht es auch dieses Mal um eine muslimische Mutter, die im Oktober ihren vierjährigen Sohn zum Mutter-Kind-Turnen bringen wollte. Das berichtet die Rheinische Post. Demnach wurde die Frau von einem Mitarbeiter des Vereins auf ihr Kopftuch angesprochen. Der Trainer habe sie vor die Wahl gestellt: Sie solle entweder das Kopftuch ablegen oder das Sportcenter verlassen.
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Duisburg: Staatsschutz ermittelt nach Kopftuch-Verbot
Empört ging die Frau zur Polizei, erstattete Anzeige wegen Beleidigung. Die Behörde bestätigt das. Zwischenzeitlich hat der Staatsschutz ermittelt; jetzt liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft.
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Die BSF (Abkürzung für „Box-Sportfreunde“) haben genug und wollen sich des Streitthemas offenbar ganz entledigen. Auf der Vereinshomepage findet sich eine Information für die Mitglieder: Der „Kids-Sport“ für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr wird ab Dezember eingestellt. Zur Begründung gibt der Vorstand unter anderem an, „in einschlägigen Foren aufs Übelste diskriminiert“ zu werden.
Denn der Konflikt wird auch im Internet ausgetragen. 2017, nachdem erstmals eine Mutter wegen ihres Kopftuchs samt Kindern der Halle verwiesen worden war, gab es plötzlich zahlreiche negative Google-Rezensionen für die BSF. Nutzerinnen und Nutzer kommentierten öffentlich, brachten den Verein mit Rassismus und der AfD in Verbindung.
Duisburger Verein beendet Sportangebote für 192 Kinder
Die Kommentare sind immer noch sichtbar. Wegen eines Stückes Stoff auf dem Kopf werde man behandelt wie ein Außerirdischer, schrieb etwa ein Mann. „Sie haben nicht nur eine Frau mit Kopftuch diskriminiert, sondern auch zwei unschuldige Kinder, die nur tanzen wollten“, äußerte sich eine Frau. Neben solcher Kritik soll es aber auch massive Bedrohungen gegeben haben.
Damals verwies Udo Salzburger, zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender des Vereins, auf dessen Satzung. Er zitierte: „Der Verein hat zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen, rassischen und militärischen Gesichtspunkten den Sport zu fördern.“
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Dazu sagte Salzburger gegenüber dieser Zeitung: „Wir verfolgen unter anderem eine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Da eine muslimische Frau das Kopftuch symbolisch als Zeichen ihrer Frömmigkeit und damit als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur islamischen Religion trägt, können wir schon allein auf Grund der allgemeinen Gleichbehandlung hier keine Ausnahme machen.“ Die Mitarbeiter hätten sich „völlig korrekt verhalten“.
Dieses Mal war der Verein nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch in der online veröffentlichten Mitglieder-Information wird der neuerliche Vorfall nicht näher kommentiert. Dort steht nur: „Gegenwärtig wird die zwischenzeitlich eingetretene Akzeptanz unserer weltanschaulichen Neutralität seitens einer Mutter als rassistisch motiviertes Verhalten zur Anzeige gebracht.“ Laut BSF verlieren jetzt 192 Kinder ihre sportliche Heimat – man bedauere, diese Entscheidung treffen zu müssen.
>>IMMER WIEDER ÄRGER WEGEN KLEIDUNGSSTÜCKEN
• Der Verein BSF Hamborn 07 Top-Fit, der sein Trainingszentrum an der Kaiser-Friedrich-Straße in Röttgersbach hat, ist aus einer Aufspaltung des ehemals großen Vereins Hamborn 07 hervorgegangen – genauer gesagt aus der ehemaligen Boxabteilung.
• Ärger wegen eines Kleidungsstückes gab es sogar bereits 2014 – allerdings ohne religiösen Hintergrund. Der Verein untersagte es einem Mitglied, in einem ärmellosen Muskelshirt zu trainieren. Als der Mann drauf bestand, wurde seine Mitgliedschaft aufgekündigt. Dagegen ging er anschließend gerichtlich vor.