Peter Trocha besteht auf sein Muskelshirt. Trotz Verbot hat er im Fitnessclub des Sportverein BSF „top fit“ Hamborn 07 ärmellos trainiert - und die Gemüter der Vereinsmitglieder erregt (Wir berichteten). Der Verein mahnte ihn zuerst ab, warf den Unbekehrbaren schließlich raus. Das wollte der Sportler sich nicht gefallen lassen. Peter Trocha klagte vor Gericht gegen die Kündigung und verlangte 10 000 Euro Schmerzensgeld. Grund: Er fühle sich diskriminiert. Der Fall ging an das Landgericht. Das entschied nun: Ein Schmerzensgeld sei völlig unbegründet.
Doch der Muskelshirt-Fan klagte auch gegen den Rauswurf aus dem Verein. Andere Männer dürften laut seiner Aussage auch im Muskelshirt trainieren - folgenlos. Nur ihn hätte man vor die Tür gesetzt. Und in diesem Punkt gab ihm der Richter Recht. Zwar dürfe ein Verein seine Kleidungsordnung durchsetzten. Aber wenn, dann müssten alle ihre Achseln bedecken.
Während der Verhandlung kam dem „Rebell“ ein Versäumnis der Gegenseite zugute. Der gegnerische Anwalt erschien nicht zur Verhandlung. Der Richter beendete das Warten nach über einer Stunde und entschied, im März ein Versäumnisurteil zu fällen. Bei einem solchen Urteil geht das Gericht davon aus, dass der Kläger die Wahrheit spricht. Zeugen dürfen nämlich bei Abwesenheit eines am Prozess beteiligten Juristen nicht gehört werden. Für das Gericht steht deshalb schon fest: Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt.