Duisburg. Die Stadt Duisburg kritisiert die Autobahn GmbH scharf und fordert nun wieder, die A 59 im Tunnel auszubauen. Falls nötig, will sie dafür klagen.
Die Stadt Duisburg bereitet sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung vor. Im Zentrum des Streits steht der Ausbau der A 59, bei dessen Planung die Stadt ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt sieht. Um ihre Forderungen durchzusetzen, will sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Eine Forderung überrascht: Das Rathaus besteht nun doch wieder auf einer Tunnellösung für den Meidericher Ausbauabschnitt.
Dabei schlägt Duisburgs Verwaltung einen scharfen Ton gegenüber der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes (AdB) an. Kritik äußert sie an dem Trassenentwurf, den die AdB beziehungsweise der Vorgängerbetrieb Straßen.NRW erarbeitet hat: „Die städtischen Interessen werden vollständig ignoriert“, heißt es in der Beschlussvorlage, mit der sich der Rat in seiner Sitzung am Montag befasst.
Stadt Duisburg kritisiert: A-59-Trassenentwurf „stadtunverträglich und unzeitgemäß“
Ein Rückblick: Mit der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums Anfang 2020, die A 59 in Hochlage auszubauen, schienen sich die Verantwortlichen im Rathaus abgefunden zu haben. Dass man eine Tunnellösung bevorzugt, wurde zwar weiter kommuniziert, doch ein Ratsbeschluss vom Juni 2020 verfolgte einen Kompromiss: Das Dokument listete unter anderem die Ziele auf, im Zuge des Ausbaus einen Radweg entlang der Berliner Brücke sowie eine Überdeckelung eines tiefer verlaufenden Autobahnabschnitts in Hamborn zu realisieren.
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15 Monate später beklagt sich nun die Stadt: „Im Frühjahr musste die Verwaltung zur Kenntnis nehmen, dass die AdB einen Entwurf zur Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium eingereicht hat, der nicht eine einzige Forderung der Stadt Duisburg berücksichtigt und damit in jeder Hinsicht stadtunverträglich und auch unzeitgemäß ist.“
Mit einem Schreiben an die Geschäftsführung der AdB habe Oberbürgermeister Sören Link im April die Kritikpunkte der Stadt vorgetragen und weitere Gespräche angeboten. Dieses Angebot sei aber nicht aufgegriffen worden worden.
Duisburger Klage im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens?
Nun zieht die Stadt ihrerseits ein Verhandlungsangebot zurück – als ein solches sei der Ratsbeschluss von 2020 zu verstehen gewesen. Weil dessen Inhalte von der Autobahn GmbH „gar nicht erst aufgegriffen“ worden seien, könne er „der neuerlichen Forderung der Tunnelvariante nicht mehr wirksam entgegengehalten werden“.
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Um die Tunnellösung als „historische Chance“ doch noch durchzusetzen, will Duisburgs Verwaltung – falls nötig – gegen die Planung der Autobahn GmbH klagen. Das würde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, präzisiert Stadtsprecherin Susanne Stölting auf Nachfrage der Redaktion: „Wir stützen uns dabei auf das sogenannte Abwägungsgebot. Danach sind die von dem Straßenbauvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange in der Planung zu berücksichtigen und gerecht abzuwägen.“
Zu diesen Belangen gehöre das Interesse der Stadt Duisburg an einer auch städtebaulich verträglichen Ausgestaltung des Ausbaus. „Wir werden dies sowohl in Gesprächen mit dem Baulastträger Bund, aber notfalls auch auf formalem Wege geltend machen“, so Stölting.
Autobahn GmbH: Kernforderungen der Stadt Duisburg berücksichtigt
Bei der Autobahn GmbH sei man vom Vorstoß und der Kehrtwende der Stadt Duisburg überrascht, sagt AdB-Sprecher Elmar Kok. Gegen den Vorwurf, Duisburger Interessen bei der Planung zu ignorieren, wehrt sich der Bundesbetrieb. Allein im Jahr 2021 habe es bisher zwölf Termine gegeben, an denen sowohl die AdB als auch Vertreter der Stadt teilgenommen hätten. „Nach unserer Auffassung hat dabei immer ein offener und konstruktiver Austausch stattgefunden“, so Kok.
Auch die 2020 per Ratsbeschluss festgelegten Forderungen habe man aufgegriffen: „Wir haben in diesem Frühjahr eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die eine Überdeckelung in Hamborn untersucht.“ Der geforderte Radweg über die Ruhr sei ebenfalls in den Vorentwurf aufgenommen worden.
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Wie berichtet, lagen der Entscheidung der Verkehrsministerien vor allem finanzielle Aspekte zugrunde. Nach damaliger Auskunft von Straßen.NRW würde ein Ausbau in Tunnellage etwa 500 Millionen Euro mehr kosten. Die Ministerien lehnen eine Finanzierung des Tunnels ab – er sei eine städtebauliche Maßnahme, für die der Bund beim Ausbau von Verkehrsinfrastruktur grundsätzlich keine Kosten übernehme.
Auch hier vertritt das Rathaus eine andere Auffassung: Die stadtverträgliche Führung einer Autobahn sei die originäre Aufgabe des Baulastträgers, sagt Stadtsprecherin Stölting. Insofern könne es keine Option sein, dass die Stadt die Mehrkosten eines Tunnels zu tragen habe – sei es aus eigenem Budget oder mithilfe von Fördermitteln.
>> SO WILL DIE STADT DUISBURG IM STREIT UM DEN A-59-AUSBAU VORGEHEN
• Der Beschluss, den der Rat in seiner Sitzung am 27. September treffen soll, sieht zunächst die Abfassung eines Kataloges von Forderungen „an einen mit städtischen Belangen zu vereinbarenden Ausbau der A 59“ vor.
• Für die weiteren Verhandlungen mit der Autobahn GmbH soll eine Begleitkommission eingerichtet werden. Diesen Ausschuss hat die Stadt bereits vor einigen Wochen auf den Weg gebracht; er setzt sich aus Mitgliedern von Verwaltung und Politik sowie Bürgervertretern zusammen.
• Schließlich soll die Mandatierung von Rechtsanwalt Olaf Bischopink erfolgen, „zur Beratung der Stadt Duisburg und gegebenenfalls zur Vertretung im Planfeststellungsverfahren und etwaig zu führenden streitigen Auseinandersetzungen“.