Duisburg. Familien mit Erziehungsproblemen oder im Rechtsstreit können Hilfe von der Stadt Duisburg bekommen. Dennoch herrschen noch viele Vorurteile.

Längst nicht alle Duisburger Familien, die Probleme bei der Kindererziehung haben, nehmen Hilfe in Anspruch. Dafür sieht die zuständige Awo-Abteilungsleiterin Melanie Nickel mehrere Gründe. Einerseits wüssten viele Eltern gar nicht, dass sie „einen Rechtsanspruch auf Hilfen durch das Jugendamt“ haben. Andererseits schwinge gerade bei Frauen die Befürchtung mit, sie seien eine schlechte Mutter, wenn sie zum Jugendamt gingen. Ohnehin sei das Vorurteil weit verbreitet, dass das Jugendamt einer überforderten Familie sofort die Kinder wegnehme. „In diesen Fällen müssen wir sehr häufig Überzeugungsarbeit leisten“ so Melanie Nickel.

„Diese Einschätzung teilen wir nicht“, widerspricht Stadtsprecher Sebastian Hiedels. Er verweist darauf, dass sich die Eltern meistens an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamts wenden und dass sie dorthin durch niederschwellige Beratungsangebote vermittelt wurden. Damit meint er etwa Familienzentren oder Erziehungsberatungsstellen. Diese würden „transparent über die Arbeit des ASD vorab informieren und so eventuelle Vorbehalte bei den Eltern abbauen“. Zumal der ASD die Eltern umfassend mit Rat und Tat unterstütze und nicht gegen deren Willen handle.

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Stadt Duisburg: „Alle Unterstützungsangebote sind freiwillige Leistungen“

Diese Hilfen leisten neben den großen Wohlfahrtsverbänden auch viele weitere freie Träger der Jugendhilfe im Auftrag der Stadt Duisburg. „Alle Unterstützungsangebote sind freiwillige Leistungen, die den Sorgeberechtigten angeboten werden“, erläutert der Stadtsprecher weiter. „Nur das Familiengericht kann Maßnahmen anordnen.“

Der Allgemeine Soziale Dienst unterstützt Duisburger Familien etwa bei der Erziehung, Kinderbetreuung sowie bei Fällen von Kindeswohlgefährdung oder sexuellem Missbrauch. „Die Beratung ist vertraulich und unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Keine Information geht ohne Einverständnis der Ratsuchenden weiter an Familienangehörige oder andere Stellen“, heißt es auf der Webseite der Stadt Duisburg. Zielgruppen dafür sind beispielsweise Alleinerziehende, Eltern im Umgangs- und Sorgerechtsstreit oder Ehepaare bei Trennung und Scheidung.