Duisburg. In Duisburg sind 362 Hunde gemeldet, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Dies passiert nach Attacken und so will die Stadt sie verhindern.

In Duisburg sind derzeit 362 Hunde gemeldet, die nach dem Landeshundegesetz (§3, Abs. 1) als gefährlich gelten, weil sie beispielsweise zu den Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier oder zu deren Kreuzungen gehören. Oder weil sie aggressives Verhalten zeigen. Beißattacken durch sogenannte Kampfhunde, wie zuletzt beim Vorfall in Walsum, sind laut der Stadtverwaltung allerdings selten. Nur drei Vorfälle wurden 2020 bekannt.

Kommt es zu einem Angriff, ist zunächst entscheidend, ob das Opfer ein Tier oder Mensch ist. Wurde ein Mensch beispielsweise durch einen Biss oder durch Anspringen verletzt, kann der Geschädigte den Hundehalter bei der Polizei wegen Körperverletzung anzeigen. Nachdem Polizisten ermittelt haben, prüft die Staatsanwaltschaft, ob es ein öffentliches Interesse für die Verfolgung der Tat gibt. Ist dem so, kann der Fall vors Amtsgericht gehen oder es kommt sogar zum Strafbefehl. Verfolgt die Staatsanwältin die Attacke nicht weiter, dann wird das Ordnungsamt zuständig und prüft, ob eine Ordnungswidrig vorliegt. Dann kann ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro drohen.

Patrouillen des Ordnungsamts sollen Hundeangriffe vorsorglich verhindern

Greifen gefährliche Hunde andere Tiere an, kann laut der Stadt zusätzlich zum Ordnungswidrigkeitsverfahren die zuständige Behörde „die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren“.

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Dazu zählen Maulkorbpflicht, Leinenzwang, Wesenstest beim amtlichen Veterinär, ein Verbot (auch künftig) Hunde zu halten, zu führen oder zu betreuen (Rassen nach §§3, 10, 11). Zudem kann der Vierbeiner ins Tierheim kommen oder eingeschläfert werden. Bei „besonders erheblichen Beißvorfällen“, so ein Stadtsprecher, werde der Hund seinem Herrchen sofort weggenommen. Ebenso schreiten die Behörden ein, wenn sich jemand einen Hund anschafft, obwohl es ihm oder ihr nach dem Gesetz verboten wurde.

Damit Hundeangriffe möglichst selten bleiben, achtet das Ordnungsamt bei seinen Patrouillen vorsorglich auch auf Verstöße gegen Leinenzwang oder Maulkorbpflicht.