Duisburg-Beeck. Das Bistum Essen schließt die Kirche St. Laurentius. Die soll jetzt unter Denkmalschutz gestellt werden – möglicherweise noch in diesem Jahr.

Nach Schließung der Kirche St. Laurentius soll der historische Sakralbau schon bald unter Denkmalschutz gestellt werden. Wie die Stadt auf Anfrage der Redaktion bestätigt, liegt ein entsprechender Antrag des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vor.

„Nach Gesprächen mit dem Bistum Essen fand im Oktober 2019 ein Besichtigungstermin mit dem LVR, der Unteren Denkmalbehörde und Vertretern der Kirchengemeinde statt“, sagt dazu Stadtsprecher Jörn Esser. Seitens des LVR werde derzeit das Gutachten zum Denkmalwert erarbeitet. Dabei sei zu erwarten, „dass es sich bei dem Objekt tatsächlich um ein Denkmal handelt, da insbesondere städtebauliche, architekturhistorische und stadtgeschichtliche Gründe hierfür sprechen“.

Beeck: Offener Brief an Pater Leo von St. Laurentius

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Die genaue Beurteilung könne nach Abschluss des Denkmalgutachtens erfolgen, das in Kürze vorliegen soll. Danach soll das Denkmalverfahren mit Anhörung des Eigentümers gestartet und eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung erstellt werden. „Je nach Verlauf des Verfahrens könnte eine Unterschutzstellung möglicherweise noch in diesem Jahr erfolgen“, so Esser.

Im Zusammenhang mit der Kirchenschließung hat kürzlich auch der Duisburger Peter Nünninghoff einen offenen Brief an Pater Leo Rawalski von den Beecker Franziskaner-Minoriten verfasst. Der Neumühler mit familiären Wurzeln in Beeck sorgt sich um das kulturelle Erbe und möchte unter anderem wissen, was nach der Schließung mit der historischen Orgel und den „prachtvollen geschnitzten“ neugotischen Seitenaltären passieren soll. Man müsse außerdem auch die Familie König dazu befragen, meint Nünninghoff, die habe schließlich sehr viel für den Kirchenbau gestiftet.

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Nünninghoff kritisiert die Schließung von St. Laurentius grundsätzlich. „Die Kirche gehört nicht dem Bischof, nicht dem Bistum, auch nicht der Großgemeinde St. Michael – sondern jedem einzelnen Gemeindeglied“, schreibt er.