Duisburg-Walsum. . Auf der Bahnhofstraße wird eine Tempo-30-Zone durch Einmündungen unterbrochen. Leser beschwerte sich erfolgreich gegen Blitzer-Strafe.

Am 7. Oktober des vergangenen Jahres war Hans S. (Name geändert), Leser dieser Zeitung, auf der Walsumer Bahnhofstraße in Richtung Friedrich-Ebert-Straße unterwegs.

Dort wird, in Höhe der Vennbruchstraße, mit einem Tempo-30-Schild und einem darunter befestigten Verweis „200 Meter“, darauf hingewiesen, dass für die kommenden 200 Meter eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern in der Stunde gelten soll.

Hans S. sagt, er habe sich an Tempo 30 gehalten bis zur Einmündung Leostraße: „Dort wird ja grundsätzlich Tempo Dreißig aufgehoben, weil nach der Einmündung auf der Bahnhofstraße kein weiteres Schild mit Tempo Dreißig aufgestellt ist.“

Erstmal das Gespräch gesucht

Hans S. sagt, dass er folglich seinen Wagen wieder beschleunigte: „Dann wurde ich auf Höhe der Bahnhofstraße Neunundzwanzig mit vierundvierzig Sachen geblitzt.“ Seiner Meinung nach, zu Unrecht: „Nachdem die Verwarnung mit Zahlungsaufforderung vom Bürger- und Ordnungsamt kam, habe ich erstmal das Gespräch gesucht und versucht, meinen Standpunkt zu erklären.“

Verkehrsteilnehmer, sagt der Walsumer, die aus der Leostraße, dem Vierlindenhof oder dem Kirchweg in Richtung Friedrich-Ebert-Straße abbiegen würden, könnten durch fehlende Tempo-30-Schilder gar nicht erkennen, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nur bei 30 Kilometern pro Stunde liege: „Daraufhin wurde mir gesagt, ich sei ja ortskundig und hätte das wissen müssen“, sagt Hans S., „aber ist Ortkundigkeit ein Argument, das Beschilderung ersetzt? Die Beschilderung muss doch für alle Verkehrsteilnehmer klar und eindeutig sein.“

Verfahren wurde im November „ausnahmsweise“ eingestellt

Jedenfalls habe er die Strafe bezahlt, sich dann darüber geärgert und weiter das Gespräch mit dem Ordnungsamt gesucht: „Daraufhin wurde am 25. November das Verfahren eingestellt und mir wurde versichert, dass mir das bezahlte Geld zurückerstattet wird. Dies ist bis heute nicht passiert.“

Im Schreiben zur Verfahrenseinstellung, das der Redaktion vorliegt, wird Hans S. mitgeteilt, dass das Verfahren, „aufgrund der besonderen Umstände ausnahmsweise“ eingestellt werde. Im Wiederholungsfall komme keine Einstellung mehr in Betracht.

Für Hans S. und die Redaktion wirft dieses Schreiben Fragen auf, die an die Pressestelle der Stadt gingen: Entweder Hans S. und andere Verkehrsteilnehmer auch, wurden an diesem Tag zu Recht geblitzt und verwarnt – dann müsste der Walsumer bezahlen wie alle anderen auch. Oder er wurde eben nicht zu Recht geblitzt – dann müsste dies auch für alle anderen vermeintlichen Temposünder gelten, die am 7. Oktober auf der Bahnhofstraße in Richtung Friedrich-Ebert-Straße unterwegs waren.

Die Stadt Duisburg schreibt, das im angesprochenen Bereich Wiederholungszeichen nicht erforderlich sind. Wegen vorausgesetzter Ortskundigkeit der Verkehrsteilnehmer aus den Anliegerstraßen. Dies entspreche der StVO. Im genannten Fall sei nach Einzelfallprüfung ausnahmsweise das Verfahren eingestellt worden.