Duisburg. . Im Kleingarten „Blüh auf Bergbau“ ist dicke Luft. Ein ehemaliger Gärtner fordert Geld. Auch vor Gericht ließ sich die Sache nicht schnell klären.
Eine gütliche Einigung zwischen Wilhelm Mathioschek (69) und dem Kleingartenverein Blüh auf Bergbau/Neumühl ist in weite Ferne gerückt. Am Donnerstag trafen sich die Kontrahenten im Amtsgericht Hamborn – doch dem Gericht gelang es nicht, eine Lösung zu finden. Zu verhärtet sind die Fronten.
Wie berichtet, hatte Mathioschek zusammen mit seiner Partnerin über etliche Jahre gemeinsam einen Garten genutzt. Der Rentner gab an, sich finanziell an der Parzelle der Frau beteiligt zu haben. Als die Frau im Sommer 2013 verstarb, wollte Mathioschek den Garten übernehmen, was ihm aber nicht gelang. Der Rechtsanwalt des Vereins begründete bereits vor Monaten die Ablehnung: Mathioschek habe nicht binnen der vorgeschriebenen Sechs-Wochen-Frist nach dem Tode der Frau Interesse angemeldet. Zudem habe er keinen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt.
In dieser Sache hakte der Richter am Donnerstag nach. Der Akte hatte er entnommen, dass Mathioschek sich sehr wohl schriftlich an den Vereinsvorsitzenden gewandt habe. Doch der habe die Annahme des Schriftstücks und die Herausgabe eines Mitgliedschaftsantrags verweigert.
Richter macht Vorhaltungen
Der Richter erläuterte, dass der Vereinsvorsitzende sich in dieser Angelegenheit nicht korrekt verhalten habe, was eventuell dazu führen könnte, dass Mathioschek Schadensersatz zustehen könnte.
Aber auch dem 69-Jährigen machte das Gericht Vorhaltungen: Er hätte einen weiteren Versuch unternehmen können, um mit dem Vereinsvorstand in Kontakt zu treten. Etwa, indem er das Schriftstück – über dessen Inhalt nicht gesprochen wurde – per Post verschickt hätte. Zudem hätte die Zeit ausgereicht, um noch rechtlichen Rat einzuholen, so der Richter.
Ferner ging es darum, ob Mathioschek einen Anspruch darauf hat, seinen finanziellen Anteil an der Parzelle ausgezahlt zu bekommen. Der Gartenwert wurde vor der inzwischen erfolgten Weiterverpachtung geschätzt. Mathioschek hat ausgerechnet, dass ihm demnach etwa 800 Euro zustehen müssten.
Neuer Termin Ende April
Auch in dieser Sache hat sich der Richter bislang nicht festgelegt. Er versuchte allerdings, eine Vergleichszahlung zu vereinbaren. Doch die akzeptierte der Vereinsvorsitzende nicht. Zudem lehnte der Gartenchef ab, Mathioschek jetzt noch als Mitglied aufzunehmen. Eine Begründung lieferte er nicht, abgesehen von folgenden Worten: „Wir wollen ihn nicht haben.“
Ende April wird sich der Richter erneut mit dem Thema befassen. Dann wird sich entscheiden, ob er ein Urteil fällt, oder ob noch weiter verhandelt wird.