Anklage wankt - Neues Gutachten zur Loveparade nötig?
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Duisburg/Köln. . Das Gutachten aus dem Hause Keith Stills ist ein zentrales Dokument der Anklage gegen die Beschuldigten im Loveparade-Prozess. Doch offenbar haben Mitarbeiter von Stills mehr Leistungen erbracht, als bekannt – was mindestens hätte kenntlich gemacht werden müssen. Die Anklage gerät ins Wanken.
Fast vier Jahre hat es gedauert, bis die Staatsanwaltschaft Duisburg ihre Anklage zum Drama bei der „Loveparade“ mit 21 Todesopfern vorgelegt hat. Nun kann es sein, dass sie ein neues Gutachten zu den Ursachen der Katastrophe in Auftrag geben oder mindestens eine Nachbesserung des vorliegenden von Professor Keith Still verlangen muss. Denn das, bislang Grundlage der Anklage, gerät immer stärker unter Beschuss.
Der Kölner Anwalt Björn Gercke, der einen beschuldigten Mitarbeiter des Veranstalters vertritt, kommt nach Durchsicht der Abrechnungen des Experten zu dem Schluss, dass Still entgegen den gesetzlichen Pflichten „in ganz erheblichem Umfang“ zwei Mitarbeiterinnen eingesetzt und das nicht angegeben habe.
Gutachten ist möglicherweise rechtlich nicht korrekt
LoveparadeNeben Sabine Funk, deren Beteiligung Gercke bereits vor Monaten kritisch hinterfragte, weil sie zeitgleich in einer Projektgruppe des Innenministeriums saß, die sich unter anderem mit der technischen Aufarbeitung des Unglücks befasste, kommt nun auch Katarina Steinberg ins Spiel.
Funk hatte öffentlich beteuert, dass sie an der Erstellung des Gutachtens nicht beteiligt gewesen sei, was Gercke anhand von Abrechnungen in den Kostenbänden als „offensichtlich unwahr“ einstuft. Und Steinberg hat seit Februar 2012 laut Unterlage 367 Stunden am Gutachten gearbeitet. Das wären 44 Prozent, Still gibt 465 Stunden an. Dass Still und Steinberg parallel im Einsatz waren, legt eine E-Mail aus den Unterlagen nahe. Da schreibt Still: „Entschuldigung für die Verspätungen – wir arbeiten beide in verschiedenen Teilen Großbritanniens.“
Das Duisburger Landgericht mag sich dazu aktuell zwar nicht äußern, brütet aber schon eine Weile darüber, ob es die Anklage zulässt. Wie zuletzt berichtet, ist dieses Jahr mit einer Entscheidung ohnehin nicht mehr zu rechnen. Auch dort kennt man natürlich die höchstrichterliche Rechtsprechung: Danach muss das Gutachten „höchstpersönlich“ vom Autoren angefertigt werden. Das ist laut Gercke hier nicht so.
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