Duisburg-Buchholz. Beim Einkaufen in Duisburg gilt die Maskenpflicht. In einer Schollin-Bäckerei werden auch Kunden ohne Maske bedient – auf Anweisung von Schollin.

Seit dem 27. April gilt in NRW eine landesweite Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren. Das gilt im öffentlichen Nahverkehr genauso wie in sämtlichen Geschäften. In der neuen Filiale der Bäckerei Schollin an der Düsseldorfer Landstraße in Duisburg werden allerdings auch Kunden bedient, die sich weigern, eine Maske aufzusetzen.

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„Ich verstehe nicht, warum die Bäckerei Schollin nicht willens ist, für die Einhaltung der Hygiene-Regeln in ihren Geschäftsräumen zu sorgen“, ärgert sich Horst Göbel. Der Duisburger war in der vergangenen Woche vormittags in der neuen Niederlassung in Buchholz. „Vor mir in der Schlange stand ein Herr ohne Mundschutz, der trotz mehrfacher Aufforderung der anderen Kunden nicht die Räume verließ“, berichtet Göbel. „Zu meinem großen Entsetzen musste ich feststellen, dass dieser Herr, obwohl er keinen Mundschutz hatte, normal und völlig ohne Kommentar des Personals bedient wurde.“

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Daraufhin habe Göbel die Verkäuferin angesprochen. „Mir wurde mitgeteilt, dass das Personal die Anweisung erhalten habe, keine Kommentare abzugeben und den Kunden einfach zu bedienen. Man sei schließlich nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde keinen Mundschutz trägt“, berichtet Horst Göbel. „In Anbetracht der nach wie vor prekären Situation, in der wir uns alle befinden, finde ich dies mehr als unverschämt und rein profitorientiert.“

Schollin-Bäckerei in Duisburg: „Unterschiedliche Haltung zur Maskenpflicht bei den Kunden“

Einem Kunden in Duisburg hat die Vorgehensweise der Bäckerei-Mitarbeiter in einer Schollin-Filiale nicht gefallen.
Einem Kunden in Duisburg hat die Vorgehensweise der Bäckerei-Mitarbeiter in einer Schollin-Filiale nicht gefallen. © FUNKE FotoServices | Kerstin Bögeholz

Die Bäckerei Schollin begründet ihre Vorgehensweise in einer E-Mail, die der Redaktion vorliegt, wie folgt: „Wir mussten in den letzten Wochen feststellen, dass es unterschiedliche Haltungen zu der Maskenpflicht gibt. Die Mehrheit der Kunden, die keine Maske tragen, tun dies aus Überzeugung“, heißt es in einer Antwort auf die Beschwerde von Horst Göbel. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass „der freundliche Hinweis der Verkäuferinnen da nichts ausgerichtet und es im Gegenteil zu langandauernden Diskussionen, Beleidigungen und auch zu Angriffen gegenüber den Mitarbeitern und Kunden geführt hat.“

Schollin zieht in Duisburg die Konsequenz: Kunden ohne Maske werden bedient

Schollin zieht aus dieser Situation die Konsequenz, Kunden auch ohne Maske zu bedienen, wie in dem Schreiben steht: „Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden zu sagen, dass die Mitarbeiter auf die Abstandsregeln und Maskenpflicht zwar verweisen sollen, die Kunden aber weiterhin bedient werden dürfen.“ Die Bäckerei Schollin hält das Vorgehen für akzeptabel, „da unsere Verkäufer durch die zusätzlichen Plexiglas-Scheiben geschützt sind.“

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Schollin-Geschäftsführer Thomas Schollin bestätigt, dass es Fälle gibt, in denen Kunden ohne Maske eine der Filialen betreten und trotzdem bedient werden. „Meine Mitarbeiterinnen arbeiten die ganze Zeit unter enormen Druck. Wenn Kunden am Wochenende 20 Minuten in der Schlange stehen und dann nicht bedient werden, sind nicht immer alle einsichtig.“ Im Gegenteil.

Es seien sogar schon Polizeieinsätze nötig gewesen, weil sich Kunden geprügelt haben, berichtet der Geschäftsführer. „Unsere Mitarbeiter trauen sich gar nicht mehr, Kunden dann nicht zu bedienen.“ Auf die Maskenpflicht hingewiesen würden die Kunden allerdings schon. „Das haben wir natürlich auch so kommuniziert“, betont Thomas Schollin. „Das kann aber natürlich auch mal vergessen werden“, nimmt er seine Mitarbeiter in Schutz.

Stadt Duisburg: Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in allen Verkaufsstellen und Geschäften

Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass in allen Verkaufsstellen und Handelsgeschäften für Inhaber, Leiter, Beschäftigte und auch für Kunden grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt. „Das gilt natürlich genauso auch für Bäckereien“, sagt ein Sprecher der Stadt Duisburg. „Für das Verkaufspersonal kann die Mund-Nase-Bedeckung durch Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas oder Plexiglas oder hilfsweise durch ein vollständig das Gesicht bedeckendes Visier, ersetzt werden“, so der Sprecher weiter. Das gilt aber nicht für die Kundschaft.

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Weder mit der Bäckerei Schollin, noch mit anderen Gewerbetreibenden, habe das Bürger- und Ordnungsamt andere Verfahrensweisen abgesprochen oder zugesagt. „Wenn der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch nach Aufforderung nicht nachgekommen wird, wird das mit einem Bußgeld geahndet“, sagt der Stadtsprecher. „Meine Mitarbeiterinnen sollen auf die Maskenpflicht hinweisen, diese aber zum eigenen Schutz nicht erzwingen“, sagt Schollin. Die Sicherheit der Mitarbeiter habe für ihn höchste Priorität.

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