Duisburg.
Glück hatte ein 21-jähriger Rheinhausener, dass er für einen dreisten Diebstahl vor dem Amtsgericht Stadtmitte mit einer Geldstrafe davonkam. Am 15. Mai hatte er auf der Straße in den Bänden einer 85-jährigen Frau die Handtasche aus dem Rollator gerissen. Pech für den Angeklagten, dass er das ausgerechnet vor der Wohnungstür eines Polizisten tat.
Als er die Hilfeschreie der Bestohlenen hörte, der zum Glück bei der Aktion nichts weiter geschah, vergaß der Beamte sofort, dass er eigentlich dienstfrei hatte. Er stürzte aus dem Haus, rannte dem Dieb 200 Meter hinterher und schnappte ihn. Als eine Streifenwagenbesatzung eintraf, musste die dem Täter, der von ihrem Kollegen auf dem Boden festgehalten wurde, nur noch Handschellen anlegen.
Klappmesser in der Tasche
Der Angeklagte legte vor der Strafrichterin ein Geständnis ab. Als Auszubildender habe er nicht viel Geld und dringend einen Zuschuss für seinen Führerschein gebraucht. Auf die Frage, warum er sich ausgerechnet eine wehrlose Seniorin ausgesucht habe, antwortete er treuherzig: „Weil es so leicht schien.“
Zu allem Überfluss hatte der 21-Jährige ein Klappmesser in der Tasche gehabt. Das habe er immer dabei, erklärte der Angeklagte. „Für schlimme Tage.“ Schlimm genug, dass er damit auch noch den deutlich höher mit Strafe bedrohten Tatbestand des Diebstahls mit Waffen verwirklicht hatte.
Bewährungsstrafe gefordert
Am Ende gingen Staatsanwältin und Gericht allerdings von einem minderschweren Fall aus, da der Angeklagte beteuert hatte, er wäre niemals auf die Idee gekommen, das Messer einzusetzen. Strafschärfend wirkte sich aus, dass er als Heranwachsender erst ein halbes Jahr vor der Tat wegen mehrfachen Diebstahls verwarnt worden war.
Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, doch die Strafrichterin fällte ein Urteil, das dem 21-Jährigen vermutlich viel mehr weh tut: Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro).