Duisburg/Düsseldorf. Nazi-Plakate hingen über seinem Bett, er trank aus einer Hitler-Smiley-Tasse und wollte in zwei Duisburger Bunkern angeblich ein Museum über Luftangriffe auf Duisburg eröffnen. Verurteilt wurde ein 43-jähriger Düsseldorfer vom Landgericht Duisburg schließlich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz musste sich am Donnerstag ein 43-jähriger Mann aus Düsseldorf in zweiter Instanz vor dem Landgericht Duisburg verantworten. 2005 und 2010 hatte er zwei Weltkriegsbunker in Duisburg gekauft. Darin sollten nach den Angaben des Mannes in erster Linie Probenräume für Bands und möglicherweise auch ein Museum über die Luftangriffe auf Duisburg entstehen.

Weil die Polizei sich 2011 mit einem Einbruch in einen der Bunker beschäftigen musste, wurde offenbar, dass der 43-Jährige dort nicht nur ziemlich undifferenziert Nazi-Devotionalien wie Reichsadler, Gussformen für Hakenkreuze, Nazi-Fahnen und Straßenschilder mit dem Namen Adolf Hitler sammelte, sondern auch einige scharfe Patronen aufbewahrte.

Das Amtsgericht hatte ihn für den Waffengesetzverstoß zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Der Staatsanwaltschaft reichte das nicht. Sie hielt die Begründung des Amtsrichters, der Angeklagte habe sich keines Verstoßes gegen das Verbot des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen schuldig gemacht, da er die Sachen weder öffentlich zugänglich gemacht noch Nazi-Symbole verbreitet habe, für falsch.

Verdiente das geplante Museum überhaupt diesen Namen?

Akribisch versuchte das Landgericht am Donnerstag die Motive des Angeklagten zu prüfen und sich der Beantwortung der hypothetischen Frage zu nähern, ob das von dem Düsseldorfer geplante Museum diesen Namen verdient habe.

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Der Prozess offenbarte seltsame Dinge: So hatte der 43-Jährige Nazi-Plakate über seinem Bett hängen, verwendete als Bildschirmschoner eine von einer Freundin gebackene Geburtstagstorte mit Hakenkreuz, trank aus einer Hitler-Smiley-Tasse und hatte mit seiner Ex-Freundin Sado-Maso-Sex, während die eine Uniform des BDM (Bund Deutscher Mädel) trug. „Das ist mein Privatleben“, so der 43-Jährige. „Ich bin sehr wohl in der Lage, das von einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit der Zeit des Nationalsozialismus zu trennen.“

Angeklagter wünschte Freunden auch mal "Geruhsame Reichsnacht"

Zweifel daran durften erlaubt sein, da der Angeklagte in seinen E-Mails die Buchstabenkombination „ss“ in einigen Nachrichten durchgängig groß schrieb und Freunden auch schon mal eine „geruhsame Reichsnacht“ wünschte.

Am Ende nahm der Angeklagte doch das Angebot an, das ihm schon in erster Instanz gemacht worden war: Das Verfahren wurde eingestellt. Im Gegenzug musste der 43-Jährige schweren Herzens auf die beschlagnahmten Teile seiner Sammlung verzichten.